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Tierärztliche Seminare

Bei unseren Fortbildungen für Tierärzte/-innen vermitteln exzellente Referenten/-innen aktuelles, fundiertes Wissen, das Veterinäre zum kompetenten Partner der Landwirte/-innen macht. Mit praktischen Übungen, Bestandsbesuchen, Fallbesprechungen und Diskussionen bieten diese Seminare die Möglichkeit, praxistaugliches Wissen zu erwerben und dieses künftig gezielt bei der täglichen Arbeit zu nutzen. Unsere Fortbildungen sind in der Regel von der Bundestierärztekammer anerkannt (ATF-Anerkennung gemäß § 10 der ATF-Statuten).

 

Seminare für Tierärzte/-innen und Landwirte/-innen

Regelmäßig veranstaltet die AVA Seminare und Workshops, in denen Landwirte/-innen und Tierärzte/-innen zusammen und voneinander lernen. „Auf gleicher Augenhöhe“ werden hier Themen der Tiergesundheit und Co. intensiv besprochen, um Probleme herauszukristallisieren und zu lösen. Abseits des Tagesgeschäftes bieten wir hier ein Forum für den konstruktiven fachlichen Austausch.

Staatliche Unterstützung für mehr Tierwohl

Veröffentlicht am: 30.01.2024 18:38:38
Kategorie : Allgemein , Wichtige News

30.01.2024 - Deutschland kann mit rund einer Milliarde Euro Bäuerinnen und Bauern helfen. Die Europäische Kommission hat am Dienstag in Brüssel bekannt gegeben, dass das Geld vor allem für verbesserte Bedingungen in der Schweinehaltung verwendet werden soll. Über die Hälfte der Summe, etwa 675 Millionen Euro, steht Landwirten als Zuschuss für Investitionen zur Verfügung. Auf diese Weise kann der Staat bis zu 60 Prozent der Kosten für modernisierte Ställe übernehmen. Diese Förderung ist laut EU-Wettbewerbshütern bis Ende 2030 möglich. Auch in der zweiten Säule der Hilfen, für die rund 325 Millionen Euro bereitgestellt werden, wird ein Zuschuss gewährt. Mit diesem Geld können bis zu 80 Prozent der anfallenden Zusatzkosten für mehr Tierwohl gedeckt werden. Dazu gehören zum Beispiel zusätzliche Einstreu oder höhere Stromrechnungen für Klimaanlagen und bessere Belüftung. Diese Hilfe ist bis Ende 2031 verfügbar. Außerdem können beide Maßnahmen auch auf andere Tierarten ausgeweitet werden. Die Förderung steht kleinen und mittleren Viehzuchtbetrieben in Deutschland offen, betont die Kommission. Als oberste EU-Behörde achtet die Kommission darauf, dass Mitgliedsstaaten ihren Unternehmen durch staatliche Unterstützung keine unfairen Wettbewerbsvorteile verschaffen. Damit soll verhindert werden, dass wirtschaftlich starke Länder wie Deutschland ihre Firmen auf Kosten kleinerer EU-Staaten bevorzugt behandeln und Konkurrenten aus dem Markt verdrängen. In diesem Fall haben die Wettbewerbshüter die staatliche Beihilfe geprüft und festgestellt, dass sie angemessen ist, da sie auf ein notwendiges Minimum beschränkt und nur begrenzte Auswirkungen auf den Wettbewerb haben wird. (eulerpool-AFX)

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