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Sorgen zum neuen österreichischen Tierarzneimittelgesetz
Veröffentlicht am:
14.02.2024 12:05:59
Kategorie :
Allgemein
, News
14.02. 2024 - Die Niederösterreichische Landes-Landwirtschaftskammer informiert:
Das am 18. Oktober 2023 vom Nationalrat beschlossene neue Tierarzneimittelgesetz (TAMG) soll nun mit 2024 in Kraft treten. Bereits vor dem Beschluss der endgültigen Fassung und auch noch vor dem In-Kraft-Treten des Gesetzes wurden vor allem zwei für Tierhalter:innen und Tierärzt:innen wichtige Punkte intensiv diskutiert: die Anwendung von Antibiotika und das Schwellensystem zur (weiteren) Reduktion des Antibiotikaeinsatzes. Da vieles davon diskutiert wurde, ehe noch die endgültige Fassung fertig verabschiedet wurde, entstanden daraus viele Sorgen und Gerüchte.
Sorge # 1: Eine antibiotische Behandlung wird dadurch unmöglich /abgeschafft:
Eine antibiotische Behandlung nach Verschreibung des Tierarztes oder der Tierärztin wird immer noch möglich sein. In manchen Fällen wird ein Antibiogramm (=Empfindlichkeitsnachweis des Erregers) notwendig:
– Wenn so genannte „Reserveantibiotika“ vom der/dem TA ausgewählt werden (müssen).
– Wenn verschiedene Antibiotikawirkstoffe kombiniert werden sollen, die nicht in einem Kombinationspräparat zugelassen sind.
– Wenn Antibiotika eingesetzt werden sollen, die nicht für Tiere zugelassen sind.
– Bei einem Wechsel des Antibiotikums, weil es wirkungslos war.
– Bei längerfristigem oder wiederholtem Einsatz von Antibiotika bei einer Tiergruppe (z.B. Antibiotisches Trockenstellen aller Kühe).
Grundsätzlich wird jedoch jedenfalls immer empfohlen, ein Antibiogramm vor dem Einsatz von Antibiotika durchzuführen.
Sorge # 2: Bei einer akuten Erkrankung kann mein Tierarzt/meine Tierärztin nicht sofort eine Behandlung einleiten, sondern muss immer das Ergebnis eines Antibiograms abwarten:
Im Sinne des Tierschutzes ist es entscheidend, dass auch unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben jedes Tier und jede Tiergruppe zeitgerecht und entsprechend seinen Bedürfnissen antibiotisch behandelt werden kann. Daher ist der Start der antibiotischen Behandlung auch bereits vor Vorliegen des Antibiogramms möglich. Darüber hinaus kann jede andere Art der Behandlung bei akuten Erkrankungen jedenfalls sofort von der/dem TA eingeleitet werden (Schmerzmittel, Entzündungshemmer, Puffer-Infusionen usw.)
Sorge # 3: Durch das neu eingeführte Schwellenwertsystem zur Reduktion des Antibiotikaeinsatzes wird mein Betrieb gläsern und alle Betriebe in gute und böse eingeteilt:
Die seit 2017 gültige Veterinär-Antibiotika-Mengenströme Verordnung verpflichtete seit damals schon, alle am Betrieb abgegebenen Antibiotika zu dokumentieren und an die AGES zu melden. Diese erstellt daraus jährlich eine Gesamtauswertung, welche auch als jährlicher Antibiotikabericht veröffentlicht wird: Antibiotika-Vertriebsmengen in der Veterinärmedizin in Österreich – AGES
Neu, zumindest für die Sparte der Milchrinder, ist, dass nun auch betriebsindividuelle Berichte über ein Passwortgeschützes Portal für die einzelnen Betriebe selbst zugänglich gemacht werden. Die Einzelbetriebliche Auswertung war z.B. bei den AMA-Gütesiegel-Schweinemastbetrieben nun schon viele Jahre Standard. Diese nur für den Betrieb selbst einsehbaren Benchmarkingberichte sollen vor allem dem Betrieb selbst dienen, um den eigenen betrieblichen Antibiotikaverbrauch mit den anderen Betrieben der Sparte vergleichen zu können.
Es wird zukünftig ein System geben, wo beim Überschreiten von gewissen Einsatzmengen (diese Grenze ist noch nicht fixiert) Maßnahmen am Betrieb notwendig werden (z.B. ein Gespräch mit dem Betreuungstierarzt). Das Ziel ist hier nicht, Betriebe mit höherem Antibiotikaeinsatz zu bestrafen, sondern den Grund für den Einsatz zu finden und ggf. die Umstände und Tiergesundheit am Betrieb so zu verbessern, dass ein Antibiotikaeinsatz in der aktuellen Menge nicht mehr nötig sein wird.