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Schweineschlachtung in und außerhalb der Infizierten Zone bei ASP-Nachweis
Veröffentlicht am:
26.06.2024 15:48:47
Kategorie :
Schweine
26.06.2024 - Im Folgenden gibt die Task Force Tierseuchenbekämpfung Hessen einen Umriss der EU-rechtlichen Vorgaben zur Schweineschlachtung in und außerhalb der Infizierten Zone. (Stand: 24.06.2024) In der infizierten Zone gilt ein grundsätzliches Verbringungsbot. Ausnahmen hiervon können genehmigt werden. Hierzu müssen die schweinehaltenden Betriebe, die in der infizierten Zone liegen, besondere Punkte beachten. Die Verbringung der Schweine darf nur zu einem benannten* Schlachthof zur unmittelbaren Schlachtung erfolgen. Hierfür muss eine Genehmigung beim zuständigen Veterinäramt eingeholt werden. Diese kann nur erteilt werden, wenn die von dem zuständigen Veterinäramt durchgeführte Risikobewertung ergibt, dass das Risiko einer Ausbreitung der ASP in diesem Fall vernachlässigbar ist. Aus diesem Grund ist immer der jeweilige Einzelfall zu bewerten. Damit die Genehmigung erteilt werden kann, sind die folgenden Punkte dringend zu beachten und umzusetzen (mögliche Ausnahmen sind mit dem zuständigen Veterinäramt zu besprechen):…