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Tierärztliche Seminare

Bei unseren Fortbildungen für Tierärzte/-innen vermitteln exzellente Referenten/-innen aktuelles, fundiertes Wissen, das Veterinäre zum kompetenten Partner der Landwirte/-innen macht. Mit praktischen Übungen, Bestandsbesuchen, Fallbesprechungen und Diskussionen bieten diese Seminare die Möglichkeit, praxistaugliches Wissen zu erwerben und dieses künftig gezielt bei der täglichen Arbeit zu nutzen. Unsere Fortbildungen sind in der Regel von der Bundestierärztekammer anerkannt (ATF-Anerkennung gemäß § 10 der ATF-Statuten).

 

Seminare für Tierärzte/-innen und Landwirte/-innen

Regelmäßig veranstaltet die AVA Seminare und Workshops, in denen Landwirte/-innen und Tierärzte/-innen zusammen und voneinander lernen. „Auf gleicher Augenhöhe“ werden hier Themen der Tiergesundheit und Co. intensiv besprochen, um Probleme herauszukristallisieren und zu lösen. Abseits des Tagesgeschäftes bieten wir hier ein Forum für den konstruktiven fachlichen Austausch.

Schweineschlachtung in und außerhalb der Infizierten Zone bei ASP-Nachweis

Veröffentlicht am: 26.06.2024 15:48:47
Kategorie : Schweine

26.06.2024 - Im Folgenden gibt die Task Force Tierseuchenbekämpfung Hessen einen Umriss der EU-rechtlichen Vorgaben zur Schweineschlachtung in und außerhalb der Infizierten Zone. (Stand: 24.06.2024) In der infizierten Zone gilt ein grundsätzliches Verbringungsbot. Ausnahmen hiervon können genehmigt werden. Hierzu müssen die schweinehaltenden Betriebe, die in der infizierten Zone liegen, besondere Punkte beachten. Die Verbringung der Schweine darf nur zu einem benannten* Schlachthof zur unmittelbaren Schlachtung erfolgen. Hierfür muss eine Genehmigung beim zuständigen Veterinäramt eingeholt werden. Diese kann nur erteilt werden, wenn die von dem zuständigen Veterinäramt durchgeführte Risikobewertung ergibt, dass das Risiko einer Ausbreitung der ASP in diesem Fall vernachlässigbar ist. Aus diesem Grund ist immer der jeweilige Einzelfall zu bewerten. Damit die Genehmigung erteilt werden kann, sind die folgenden Punkte dringend zu beachten und umzusetzen (mögliche Ausnahmen sind mit dem zuständigen Veterinäramt zu besprechen):…

Lesen Sie hier den gesamten Bericht 

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