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Schweinehalter melden Haltungsformen im Internetportal LAVES
Veröffentlicht am:
09.07.2024 15:59:45
Kategorie :
Schweine
09.07.2024 - Ab 08.07. 2024 steht niedersächsischen Schweinehaltern das Internetportal des Niedersächsischen Landesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) zur Verfügung, um ihre Haltungsformen zu melden. Nach dem Tierhaltungskennzeichnungsgesetz müssen alle deutschen Schweinemäster, die ihre Tiere zur Schlachtung abgeben, die Haltungsform ihrer Ställe bis zum 1. August 2024 angeben. In Niedersachsen ist dafür das LAVES zuständig.
Laut der Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands (ISN) müssen Schweinemäster sich im Portal mit ihren Zugangsdaten aus der HI-Tier-Datenbank (VVVO-Nummer und PIN) registrieren. Danach können sie der automatischen Übernahme der Stammdaten aus der HI-Tier-Datenbank zustimmen oder die Adressdaten manuell eingeben.
Je nach Art des Betriebs müssen dann eine oder mehrere Haltungseinrichtungen, hauptsächlich die einzelnen Ställe, angelegt werden. Zu den erforderlichen Angaben gehören unter anderem die uneingeschränkt nutzbare Bodenfläche, die Anzahl der Tiere, Lagepläne, Zertifikate und andere Nachweise…. .