Suchen im Blog

Anmeldungen aus A, CH, ...

Leider bietet unser Shopsystem keine Eingabe einer anderen PLZ oder der UID Nummer an. Wir bitten Sie höflich, Ihre Seminar-Anmeldung per E-Mail zu senden an shop@ava1.de 
Vielen Dank!

 

Tierärztliche Seminare

Bei unseren Fortbildungen für Tierärzte/-innen vermitteln exzellente Referenten/-innen aktuelles, fundiertes Wissen, das Veterinäre zum kompetenten Partner der Landwirte/-innen macht. Mit praktischen Übungen, Bestandsbesuchen, Fallbesprechungen und Diskussionen bieten diese Seminare die Möglichkeit, praxistaugliches Wissen zu erwerben und dieses künftig gezielt bei der täglichen Arbeit zu nutzen. Unsere Fortbildungen sind in der Regel von der Bundestierärztekammer anerkannt (ATF-Anerkennung gemäß § 10 der ATF-Statuten).

 

Seminare für Tierärzte/-innen und Landwirte/-innen

Regelmäßig veranstaltet die AVA Seminare und Workshops, in denen Landwirte/-innen und Tierärzte/-innen zusammen und voneinander lernen. „Auf gleicher Augenhöhe“ werden hier Themen der Tiergesundheit und Co. intensiv besprochen, um Probleme herauszukristallisieren und zu lösen. Abseits des Tagesgeschäftes bieten wir hier ein Forum für den konstruktiven fachlichen Austausch.

Schweinebauer vor Gericht: Falsche Haltung und Kannibalismus

Veröffentlicht am: 09.01.2025 16:26:32
Kategorie : Schweine

09.01.2025 - m Landesgericht Wels stehen kommende Woche ein 61-Jähriger, ein 31-Jähriger sowie eine 32-Jährige wegen Tierquälerei vor dem Richter. Ihnen wird vorgeworfen, Schweine in ihrem Zucht- und Mastbetrieb in Sipbachzell ordnungswidrig gehalten zu haben.

In einem Schweinezucht- und Mastbetrieb in Sipbachzell soll es zur Tierquälerei gekommen sein. Einem 61- sowie einem 31-Jährigen und einer 32-Jährigen wird laut Landesgericht vorgeworfen, dies durch falsche Tierhaltung hervorgerufen zu haben. So sollen es die Angeklagten unterlassen haben, kranke Schweine tierärztlich behandeln zu lassen oder in "Krankenbuchten" unterzubringen - stattdessen habe man die Tiere auf Vollspaltböden dahinvegetieren lassen, ohne trockene Liegeflächen zu schaffen. Weiters sollen die Angeklagten die Schweine nicht in Gruppen, sondern in Einzelständen fixiert gehalten

haben. Auch seien keine Maßnahmen getroffen worden, um Kannibalismus zu verhindern. Bei einer Verurteilung droht den beiden Männern und der Frau jeweils eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren – es gilt jedoch die Unschuldsvermutung… .

Lesen Sie hier den gesamten Beitrag

Teilen diesen Inhalt