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Schwanzkürzen bei Lämmern wird verboten
Veröffentlicht am:
04.02.2025 17:04:07
Kategorie :
Allgemein
04.02.2025 - Der Bundesrat will mit Anpassungen bei den Nutztieren und Versuchstieren das Tierwohl verbessern. Das Töten von Küken im Ei wird verboten sowie Lämmern die Schwänze zu kürzen ohne Betäubung
Mit der Teilrevision der Tierschutzverordnung (TschV) passt der Bundesrat die rechtlichen Vorgaben an den aktuellen Wissensstand im Bereich Tierschutz an. Die Änderungen treten am 1. Februar 2025 in Kraft.
«Gummele» während Übergangsfrist erlaubt
Lämmern die Schwänze zu kürzen ohne Betäubung ist ab 1. Februar 2025 nicht mehr erlaubt. Das Schwanzkürzen ist bereits bei mehreren Tieren verboten und nun wird es auch bei den Schafen verboten – mit einer Übergangsfrist von 15 Jahren.
«Beim Kürzen des Schwanzes von Schafen – nicht nur chirurgisch, sondern auch mittels Unterbrechung der Blutversorgung mit einem Gummiring – handelt es sich um einen nicht zeitgemäßen Eingriff», schreibt das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV im erläuternden Bericht . Für die Durchführung des Eingriffs unter Schmerzausschaltung fehle eine zuverlässige Betäubungsmethode, welche die Tiere nicht unverhältnismäßig belastet. Zudem würde das Betäuben zu erheblichen Mehrkosten für die Halter führen.
Während der Übergangsfrist von 15 Jahren dürfen fachkundige Personen die Schwänze von Lämmern weiterhin ohne Anästhesie bis zum siebten Tag nach der Geburt kürzen. Der Schwanzstummel muss nach dem Eingriff neu mindestens 15 Zentimeter lang sein, siehe Merkblatt vom BLV.
Zucht auf kürzere Schwänze
Die Übergangsfrist von 15 Jahren gebe den Schafzuchtorganisationen die nötige Zeit, die Zucht von Schafen mit kürzeren Schwänzen voranzutreiben, schreibt das BLV im Merkblatt vom 27. Januar 2025. Mit dieser Maßnahme können die Risiken für die Tiergesundheit (unter anderem Hautschäden durch kot- und harnverschmutzte, lange Schwänze) nachhaltig reduziert werden. … .