Suchen im Blog

Anmeldungen aus A, CH, ...

Leider bietet unser Shopsystem keine Eingabe einer anderen PLZ oder der UID Nummer an. Wir bitten Sie höflich, Ihre Seminar-Anmeldung per E-Mail zu senden an shop@ava1.de 
Vielen Dank!

 

Tierärztliche Seminare

Bei unseren Fortbildungen für Tierärzte/-innen vermitteln exzellente Referenten/-innen aktuelles, fundiertes Wissen, das Veterinäre zum kompetenten Partner der Landwirte/-innen macht. Mit praktischen Übungen, Bestandsbesuchen, Fallbesprechungen und Diskussionen bieten diese Seminare die Möglichkeit, praxistaugliches Wissen zu erwerben und dieses künftig gezielt bei der täglichen Arbeit zu nutzen. Unsere Fortbildungen sind in der Regel von der Bundestierärztekammer anerkannt (ATF-Anerkennung gemäß § 10 der ATF-Statuten).

 

Seminare für Tierärzte/-innen und Landwirte/-innen

Regelmäßig veranstaltet die AVA Seminare und Workshops, in denen Landwirte/-innen und Tierärzte/-innen zusammen und voneinander lernen. „Auf gleicher Augenhöhe“ werden hier Themen der Tiergesundheit und Co. intensiv besprochen, um Probleme herauszukristallisieren und zu lösen. Abseits des Tagesgeschäftes bieten wir hier ein Forum für den konstruktiven fachlichen Austausch.

Schwanzkürzen bei Lämmern wird verboten

Veröffentlicht am: 04.02.2025 17:04:07
Kategorie : Allgemein

04.02.2025 - Der Bundesrat will mit Anpassungen bei den Nutztieren und Versuchstieren das Tierwohl verbessern. Das Töten von Küken im Ei wird verboten sowie Lämmern die Schwänze zu kürzen ohne Betäubung

Mit der  Teilrevision der Tierschutzverordnung  (TschV) passt der Bundesrat die rechtlichen Vorgaben an den aktuellen Wissensstand im Bereich Tierschutz an. Die Änderungen treten am 1. Februar 2025 in Kraft.

«Gummele» während Übergangsfrist erlaubt

Lämmern die Schwänze zu kürzen ohne Betäubung ist ab 1. Februar 2025 nicht mehr erlaubt. Das Schwanzkürzen ist bereits bei mehreren Tieren verboten und nun wird es auch bei den Schafen verboten – mit einer Übergangsfrist von 15 Jahren.

«Beim Kürzen des Schwanzes von Schafen – nicht nur chirurgisch, sondern auch mittels Unterbrechung der Blutversorgung mit einem Gummiring – handelt es sich um einen nicht zeitgemäßen Eingriff», schreibt das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV im  erläuternden Bericht . Für die Durchführung des Eingriffs unter Schmerzausschaltung fehle eine zuverlässige Betäubungsmethode, welche die Tiere nicht unverhältnismäßig belastet. Zudem würde das Betäuben zu erheblichen Mehrkosten für die Halter führen.

Während der Übergangsfrist von 15 Jahren dürfen fachkundige Personen die Schwänze von Lämmern weiterhin ohne Anästhesie bis zum siebten Tag nach der Geburt kürzen. Der Schwanzstummel muss nach dem Eingriff neu mindestens 15 Zentimeter lang sein, siehe Merkblatt vom BLV.

Zucht auf kürzere Schwänze

Die Übergangsfrist von 15 Jahren gebe den Schafzuchtorganisationen die nötige Zeit, die Zucht von Schafen mit kürzeren Schwänzen voranzutreiben, schreibt das BLV im  Merkblatt  vom 27. Januar 2025. Mit dieser Maßnahme können die Risiken für die Tiergesundheit (unter anderem Hautschäden durch kot- und harnverschmutzte, lange Schwänze) nachhaltig reduziert werden. … .

Lesen Sie hier den gesamten Beitrag

Teilen diesen Inhalt