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Schächten und § 17 Tierschutzgesetz – (Keine) Strafbarkeit
Veröffentlicht am:
20.09.2024 08:58:09
Kategorie :
Allgemein
20.09.2024 – Schächten ist die rituelle Schlachtung von Tieren ohne vorherige Betäubung. Sie ist ein zentraler Bestandteil verschiedener religiöser Traditionen, so im Judentum und auch im Islam.
Aber oft genug wird der Jurist zu Rate gezogen:
Die Frage, ob das religiöse Schächten nach § 17 des Tierschutzgesetzes (TierSchG) einen Straftat darstellt, bleibt eine kontrovers diskutierte Angelegenheit, die jedenfalls von den Strafverfolgungsbehörden regelmäßig bejaht wird.
Im Beitrag wird ausgeführt, warum das ordnungsgemäße religiöses Schächten keinen Straftatbestand des § 17 TierSchG erfüllt.
Ein "ordnungsgemäßes" durchgeführtes religiöses Schächten stellt keinen Verstoß gegen § 17 TierSchG dar. Da das religiöse Schächten, aus juristischer Sicht, einen vernünftigen Grund darstellt, kann es nicht als Straftat eigeordnet werden…. .