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Tierärztliche Seminare

Bei unseren Fortbildungen für Tierärzte/-innen vermitteln exzellente Referenten/-innen aktuelles, fundiertes Wissen, das Veterinäre zum kompetenten Partner der Landwirte/-innen macht. Mit praktischen Übungen, Bestandsbesuchen, Fallbesprechungen und Diskussionen bieten diese Seminare die Möglichkeit, praxistaugliches Wissen zu erwerben und dieses künftig gezielt bei der täglichen Arbeit zu nutzen. Unsere Fortbildungen sind in der Regel von der Bundestierärztekammer anerkannt (ATF-Anerkennung gemäß § 10 der ATF-Statuten).

 

Seminare für Tierärzte/-innen und Landwirte/-innen

Regelmäßig veranstaltet die AVA Seminare und Workshops, in denen Landwirte/-innen und Tierärzte/-innen zusammen und voneinander lernen. „Auf gleicher Augenhöhe“ werden hier Themen der Tiergesundheit und Co. intensiv besprochen, um Probleme herauszukristallisieren und zu lösen. Abseits des Tagesgeschäftes bieten wir hier ein Forum für den konstruktiven fachlichen Austausch.

Schächten und § 17 Tierschutzgesetz – (Keine) Strafbarkeit

Veröffentlicht am: 20.09.2024 08:58:09
Kategorie : Allgemein

20.09.2024 – Schächten ist die rituelle Schlachtung von Tieren ohne vorherige Betäubung. Sie ist ein zentraler Bestandteil verschiedener religiöser Traditionen, so im Judentum und auch im Islam. 

Aber oft genug wird der Jurist zu Rate gezogen: 

Die Frage, ob das religiöse Schächten nach § 17 des Tierschutzgesetzes (TierSchG) einen Straftat darstellt, bleibt eine kontrovers diskutierte Angelegenheit, die jedenfalls von den Strafverfolgungsbehörden regelmäßig bejaht wird. 

Im Beitrag wird ausgeführt, warum  das ordnungsgemäße religiöses Schächten  keinen Straftatbestand des § 17 TierSchG erfüllt.

Ein "ordnungsgemäßes" durchgeführtes religiöses Schächten stellt keinen Verstoß gegen § 17 TierSchG dar. Da das religiöse Schächten, aus juristischer Sicht,  einen vernünftigen Grund darstellt, kann es nicht als Straftat eigeordnet werden…. .

Lesen Sie hier den gesamten Beitrag

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