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Schadensersatz nach Kauf eines (kranken) Tieres?
Veröffentlicht am:
02.07.2024 18:15:26
Kategorie :
Pferde
20.07.2024 - Schadensersatz nur bei vorheriger Fristsetzung zur Nacherfüllung
Stellt der Käufer nach dem Kauf eines Tieres fest, dass es krank ist, muss er dem Verkäufer Gelegenheit geben, selbst tätig zu werden. Geht er stattdessen direkt selbst zum Tierarzt, bekommt er laut LG Lübeck die Kosten nur ersetzt, wenn ein Notfall vorlag.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine Frau hatte zwei Katzen erworben und über eine weitere Entfernung zu sich nach Hause genommen. Dort stellte sie fest, dass die Katzen krank waren. Sie ging mit den Katzen am Folgetag und noch an weiteren Tagen zum Tierarzt. Von der Verkäuferin verlangte sie dann die Kosten der Behandlung zurück.
Das steht im Gesetz
Grundsätzlich können Käufer Schadensersatz wegen eines Mangels nur verlangen, wenn sie den Verkäufern zuvor erfolglos eine Frist zur Problemlösung gesetzt haben. Das steht in §§ 437 Nr. 3, 440, 280, 281 BGB. Dieser Grundsatz gilt auch beim Kauf eines Tieres, so der BGH. Direkt zum Tierarzt darf der Käufer nur gehen, wenn eine sofortige tierärztliche Behandlung als Notmaßnahme erforderlich ist…. .