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Sanktionen im Tierschutzrecht – Wie Tierquälerei konsequent geahndet werden kann
Veröffentlicht am:
10.04.2024 08:18:43
Kategorie :
Allgemein
, News
10.04.2024 - Schwere Fälle von Tierquälerei in der Landwirtschaft sind keine Seltenheit, immer wieder erschrecken Tierschutz-Skandale die Öffentlichkeit. Trotzdem werden Verstöße gegen das Tierschutzstrafrecht bisher kaum sanktioniert, und wenn, dann nur mit Geldstrafen.
Was führt zu dieser unzureichenden Durchsetzung des Tierschutzstrafrechts und wie kann diese beseitigt werden? Wie können die Interessen der Tiere gegenüber Gesellschaft und Wirtschaft adäquat auf rechtlicher Ebene vertreten werden?
Im Koalitionsvertrag haben sich die Ampel-Parteien darauf geeinigt, Teile des Tierschutzstrafrechts in das Kernstrafrecht zu überführen und das maximale Strafmaß zu erhöhen. Dies ist aus rechtspolitischer sowie aus tierschutzrechtlicher Perspektive relevant. Die Aufnahme des Tierschutzstrafrechts in das Strafgesetzbuch (StGB) würde die Sichtbarkeit und damit auch die Auseinandersetzung damit erhöhen. Tierschutzwidriges Verhalten könnte so einfacher als Straftat erkannt und auch angemessen geahndet werden – denn oftmals werden genau diese Strafverfahren eingestellt.
Durch Aufnahme des ethischen Individualtierschutzes in Art. 20a Grundgesetz als Staatszielbestimmung im Jahre 2002 hat der Tierschutz eine immense Aufwertung erfahren. Wie können wir diesen herausragenden Stellenwert des Tierschutzes Rechnung tragen und unserer Verantwortung nachkommen? Wie können wir Teile des Tierschutzstrafrechts in das Kernstrafrecht überführen? Darüber und über weitere Aspekte des Tierschutzstrafrechts wollen wir mit ausgewiesenen Expert*innen diskutieren.
Wir laden herzlich alle Interessierten ein an der Diskussion teilzunehmen!
Die Veranstaltung findet sowohl in Präsenz als auch online als Videokonferenz statt. Die Moderation informiert Sie während der Veranstaltung, in welcher Form Sie Fragen stellen und sich beteiligen können. Beachten Sie bitte auch unseren Datenschutzhinweis zur Verwendung von Zoom: