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Sachstandsbericht zu Beratungen des Bürgerrates Ernährung
Veröffentlicht am:
11.02.2025 11:13:09
Kategorie :
Allgemein
11.02.2025 - Der Sachstandsbericht der Beratungen des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft zum Bürgergutachten „Ernährung im Wandel“ wird am Dienstagnachmittag an Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) übergeben. Der Bürgerrat hatte insgesamt neun Empfehlungen (20/10300) abgegeben. Die wichtigste war die Einführung eines kostenfreien, gesunden Mittagessens für alle Kinder in Kitas und Schulen. Jedoch ist keine der Empfehlungen zur Abstimmung in den Bundestag gekommen, der Bundestag hatte lediglich in einer Debatte über die Vorschläge diskutiert. Zudem gab es Beratungen und insgesamt vier öffentliche Fachgespräche im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft.
Hermann Färber (CDU), Vorsitzender des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft, gab sich nachdenklich. „Durch das vorzeitige Ende der Wahlperiode war eine Befassung des Ausschusses mit den weiteren Empfehlungen nicht mehr möglich. Für ein Votum des Ausschusses, das über eine bloße Kenntnisnahme hinausgehen sollte, fand sich keine Mehrheit“, schreibt er in dem Sachstandsbericht. Die vom Bürgerrat erarbeiteten Empfehlungen würden jedoch zahlreiche rechtliche Fragen und Fragen der praktischen Umsetzung aufwerfen. Die Klärung dieser Fragen gehöre zu den Aufgaben des Deutschen Bundestages. Alle Empfehlungen würden sich als Grundlage für weiterführende Debatten zu den vom Bürgerrat aufgegriffenen Themen eignen, so die Bilanz Färbers. Der Bürgerrat habe unter anderem aufgezeigt, dass umfassendere Verbraucherinformationen gewünscht seien sowie mehr Maßnahmen gegen Lebensmittelverschwendung ergriffen werden sollten. Vor allem aber habe der Bürgerrat erreicht, dass die Themen „Ernährung“ und „Landwirtschaft“ wieder „viel stärker ins Bewusstsein von Politik und Gesellschaft gerückt sind. Das allein verdient Anerkennung“, so Färber.
Ob sich über Fraktionsgrenzen hinweg nicht doch Mehrheiten für eine Weiterverfolgung der einen oder anderen Empfehlung gefunden hätten, bleibe indes reine Spekulation. „Manchmal hätte ich mir gewünscht, dass die Verständigung zwischen den Fraktionen über das weitere Vorgehen ein wenig schneller vonstattengegangen wäre“, schreibt Färber. Es stehe dem 21. Deutschen Bundestag allerdings frei, das Bürgergutachten oder einzelne seiner Empfehlungen erneut aufzugreifen.
Hintergrund ist die Einsetzung des ersten Bürgerrates des Bundestages „Ernährung im Wandel: Zwischen Privatangelegenheit und staatlichen Aufgaben“. Der Deutsche Bundestag hatte am 10. Mai 2023 die Einsetzung beschlossen. Der Bürgerrat trat am 29. September 2023 zum ersten Mal zusammen. Bis zum 14. Januar 2024 haben die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Bürgerrates an insgesamt drei Präsenzwochenenden und in sechs abendlichen Onlinesitzungen zum Thema „Ernährung im Wandel“ diskutiert. Die 160 Mitglieder des Bürgerrates kamen aus 62 Städten und Gemeinden in ganz Deutschland. Sie wurden über eine gestufte Zufallsauswahl ermittelt. Der Bürgerrat stellte in seiner Zusammensetzung, bezogen auf die Merkmale Alter, Geschlecht und Bildungshintergrund, Ortsgrößen sowie Bundesländer ein Abbild der deutschen Bevölkerung dar. Zum Abschluss ihrer Beratungen stimmten die anwesenden Mitglieder über die in vielen Stunden diskutierten und gemeinsam formulierten Empfehlungen ab. Insgesamt formulierte der Bürgerrat neun Empfehlungen: ein kostenfreies Mittagessen für Kinder, ein verpflichtendes staatliches Label für Einkäufe, die verpflichtende Weitergabe genießbarer Lebensmittel, das verpflichtende Tierwohllabel, die Änderung der Besteuerung von Lebensmitteln, gesunde Ernährung in Pflegeeinrichtungen, eine Verbrauchsabgabe zur Förderung des Tierwohls, die Einführung einer Altersgrenze für Energydrinks sowie verbesserte Lebensmittelkontrollen.
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