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RVZ bestätigt Unregelmäßigkeiten bei Schlachtviehlieferungen
Veröffentlicht am:
03.03.2025 18:41:57
Kategorie :
Allgemein
03.03.2025 - Die Raiffeisen Viehzentrale GmbH (RVZ) hat Probleme bei der Lieferung von Schlachttieren eingeräumt, bewertet allerdings die verhängten QS-Sanktionen als unverhältnismäßig. Gegen diese Entscheidung hat das Unternehmen nun Widerspruch eingelegt.
Zwischen November 2023 und Januar 2024 traten tatsächlich Unregelmäßigkeiten bei Schlachtviehlieferungen auf, wie die RVZ in einer schriftlichen Mitteilung bestätigte. Nach Bekanntwerden dieser Vorfälle reagierte das Unternehmen umgehend mit der Beauftragung eines externen Wirtschaftsprüfungsunternehmens sowie der Durchführung interner Systemüberprüfungen.
Zur künftigen Vermeidung solcher Vorkommnisse beabsichtigt die RVZ, sowohl das Qualitätsmanagement als auch die Zusammenarbeit mit sämtlichen Partnern in der Lieferkette grundlegend zu überarbeiten. Geplant sind unter anderem interne Fortbildungsmaßnahmen zur Prozessoptimierung sowie die Einführung eines erweiterten Qualitätssicherungsprogramms innerhalb des Unternehmens.
Die von QS verhängten Maßnahmen betrachtet die Raiffeisen Viehzentrale als übertrieben. Besonders der sofortige Ausschluss aus dem QS-System und die Festlegung bestimmter Fristen für verschiedene Geschäftsbereiche erscheinen dem Unternehmen nicht angemessen.
Aus Sicht der RVZ beschränken sich die aufgetretenen Schwierigkeiten auf einen kurzen, bereits ein Jahr zurückliegenden Zeitraum, ohne dass seitdem weitere Probleme aufgetreten wären. Zudem wird betont, dass die Unregelmäßigkeiten vor dem Zusammenschluss der RVG mit der VZ Südwest zur heutigen RVZ stattfanden.
In naher Zukunft strebt die Viehzentrale Gespräche mit der QS-GmbH an, um die vollständige Geschäftstätigkeit auch nach Ablauf der gesetzten Fristen sicherzustellen. Aktuell bleibt die RVZ handlungsfähig und verfügt weiterhin über eine gültige QS-Zertifizierung. Das Unternehmen bedauert die durch diese Situation entstandenen Unannehmlichkeiten für alle Beteiligten.