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Rinderhalter sehen Handlungsbedarf bei Gesetzesinitiativen
Veröffentlicht am:
09.12.2024 10:55:03
Kategorie :
Rinder
LPD, 09.12.2024 - Besonders die europäische Gesetzeslage fördert Unsicherheit und Stillstand auf Höfen
Vier Gesetzesinitiativen beschäftigen besonders die Rinderhalter. „Auf der europäischen Ebene sorgen die Tierschutztransport-Verordnung und die Entwaldungsfreie Lieferketten-Verordnung bei unseren Rinderhaltern für Sorgenfalten. Und nur durch den Bruch der Regierungskoalition liegen zwei weitere nationale Änderungsvorschläge erst einmal auf Eis“, erklärt Felix Müller, Vorsitzender des Ausschusses Rindfleischerzeugung im Landvolk Niedersachsen, gegenüber dem Landvolk-Pressedienst.
Nach den erneuten Trilog-Verhandlungen zwischen EU-Kommission, -Parlament und -Rat wurde vergangene Woche entschieden, den Anwendungsbeginn der Verordnung zu Entwaldungsfreien Lieferketten (EUDR) um ein weiteres Jahr zu schieben. Inhaltliche Änderungen wurden allerdings abgelehnt. „Damit haben wir erst einmal Luft gewonnen. Aber: Wir haben in Deutschland bzw. Niedersachsen kein Entwaldungsproblem, werden jedoch mit jenen Ländern auf eine Stufe gestellt und müssen einen Nachweis über die Legalität und Entwaldungsfreiheit unserer Produkte erbringen“, verweist Müller auf dieses für die heimische Erzeugung unsinnige Gesetzesvorhaben inklusive Bürokratie-Monster. Die Einführung einer zusätzlichen Risikokategorie für Länder ohne Entwaldungsproblem hätte hier Abhilfe schaffen können, aber diesem Vorschlag des EU-Parlaments stimmten -Rat und -Kommission nicht zu. Für landwirtschaftliche Betriebe mit mehr als 50 Beschäftigten hätte diese Verordnung schon zum Jahresende gegriffen, für alle kleineren zum 1. Juli 2025. Dabei sind noch viele Fragen der Melde- und Nachweispflichten ungeklärt. „Dementsprechend war die Verschiebung des Anwendungsbeginns unausweichlich. Jetzt muss die gewonnene Zeit genutzt werden, um die Umsetzung der EUDR auf europäischer und deutscher Ebene möglichst praxistauglich und reibungslos zu gestalten“, sagt Müller.
Praxistaugliche Vorgaben sind auch bei der Tierschutztransportverordnung (EU-TierSchTr-VO) notwendig, deren Überarbeitung die neue EU-Kommission wieder auf die Agenda geholt hat. Ende vergangenen Jahres wurde ein erster Verordnungsentwurf vorgelegt, zu dem der Deutsche Bauernverband (DBV) und das Landvolk bereits Stellungnahmen mit deutlichem Änderungsbedarf eingebracht haben. Zu den Kritikpunkten am Verordnungsentwurf zählen laut Natascha Henze, Referentin für Vieh und Fleisch im Landvolk Niedersachsen, beispielsweise die Erhöhung des Mindestalters für Kälbertransporte, die Anwesenheitspflicht von Tierärzten beim Verladen von Schlachtvieh, der deutlich erhöhte Platzbedarf während des Transports sowie die Regelungen für Transporte bei extremen Temperaturen. Im April 2025 endet die Frist für Änderungsanträge, die Abstimmung im Plenum hierzu soll im November/Dezember 2025 erfolgen.
Auf nationaler Ebene können die Rinderhalter aufgrund des vorzeitigen Regierungswechsels vorerst aufatmen. „Das im Herbst vom Bundeslandwirtschaftsministerium vorgelegte Eckpunktepapier zur Tierhaltungskennzeichnung von Rindfleisch hatte scharfe Kritik auf sich gezogen und unsere Rinderhalter verunsichert“, erklärt Henze. Nun wird durch den Bruch der Regierungskoalition die geplante Ausweitung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes (TierHaltKennzG) auf Rindfleisch in dieser Legislaturperiode nicht mehr verabschiedet. Ebenso wenig die Änderung des Tierschutzgesetzes (TierSchG), die die Rinderhalter insbesondere durch das Verbot des betäubungslosen Enthornens betroffen hätte. „Es bleibt abzuwarten, was die zukünftige Bundesregierung aus diesen beiden Gesetzesvorhaben macht. In jedem Fall muss die Praxistauglichkeit verbunden mit weniger Bürokratie und ohne weitere Wettbewerbsnachteile gegeben sein, damit Niedersachsens Rinderhalter überhaupt noch eine Chance auf dem Markt haben“, appelliert Ausschussvorsitzender Müller an die künftige Bundesregierung, sich klar zur deutschen Tierhaltung zu bekennen und sich hierfür einzusetzen.