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Tierärztliche Seminare

Bei unseren Fortbildungen für Tierärzte/-innen vermitteln exzellente Referenten/-innen aktuelles, fundiertes Wissen, das Veterinäre zum kompetenten Partner der Landwirte/-innen macht. Mit praktischen Übungen, Bestandsbesuchen, Fallbesprechungen und Diskussionen bieten diese Seminare die Möglichkeit, praxistaugliches Wissen zu erwerben und dieses künftig gezielt bei der täglichen Arbeit zu nutzen. Unsere Fortbildungen sind in der Regel von der Bundestierärztekammer anerkannt (ATF-Anerkennung gemäß § 10 der ATF-Statuten).

 

Seminare für Tierärzte/-innen und Landwirte/-innen

Regelmäßig veranstaltet die AVA Seminare und Workshops, in denen Landwirte/-innen und Tierärzte/-innen zusammen und voneinander lernen. „Auf gleicher Augenhöhe“ werden hier Themen der Tiergesundheit und Co. intensiv besprochen, um Probleme herauszukristallisieren und zu lösen. Abseits des Tagesgeschäftes bieten wir hier ein Forum für den konstruktiven fachlichen Austausch.

Reform der GOT : VDTH verzeichnet weiteren politischen Erfolg

Veröffentlicht am: 17.12.2024 11:24:24
Kategorie : Pferde

Reform der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) - Vereinigung Deutscher Tierhalter verzeichnet weiteren politischen Erfolg

17.12.2024 - Die Bemühungen der Vereinigung Deutscher Tierhalter (VDTH) eine Überarbeitung der seit November 2022 geltenden neuen Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) zu erreichen, die auch die Interessen der Tierhalter berücksichtigt, haben zu einer weiteren wichtigen politischen Entscheidung beigetragen. Nachdem sich bereits der Agrarausschuss des Bundestages Anfang 2024 für eine möglichst zeitnahe Überarbeitung der GOT ausgesprochen hatte, befasste sich auch der Agrarausschuss des Landes Niedersachsen intensiv mit dem Thema. Er informierte sich Anfang September 2024 umfassend im Rahmen einer Expertenanhörung, zu der auch die VDTH eingeladen war. Nun folgten am 12. Dezember die im Niedersächsischen Landtag vertretenen Parteien mehrheitlich einem Antrag der CDU, die Gebührenordnung zeitnah zu evaluieren, ihre Schwächen zu beseitigen und damit die Akzeptanz der neuen GOT zu sichern. Ganz bemerkenswert: Neben der CDU stimmten auch die SPD und die Grünen im Landtag für den Antrag.

Mit der Neubemessung der Gebührensätze war seinerzeit ein externes Beratungsunternehmen beauftragt worden. Im Vorfeld der GOT Novellierung wurde die zu erwartende Gebührensteigerung mit etwa 22 Prozent beziffert. Tatsächlich weisen jedoch Beispielabrechnungen der Bundestierärztekammer auf Grundlage der neubemessenen Gebührensätze Kostensteigerungen zwischen 50 und fast 300 Prozent aus…. .

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