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Ratifizierung des Mercosur-Abkommens: Rechtsgrundlage weiterhin unklar

Veröffentlicht am: 03.03.2025 17:29:55
Kategorie : Allgemein

03.03.2025 - Eines haben Kritiker und Befürworter des Mercosur-Abkommens trotz gegensätzlicher Auffassungen gemeinsam: Beide Seiten hoffen auf baldige Klarheit, was die Rechtsgrundlage des künftigen Vertragstextes angeht. Denn davon hängt letztlich ab, welche Chancen auf Ratifizierung durch die EU-Gesetzgeber die im Dezember getroffene politische Übereinkunft am Ende hat.

Möglich wäre ein „gemischtes Abkommen“, das dann neben dem Handelsteil Aspekte wie den Investitionsschutz enthalten würde. Letzterer fällt alleine in die Entscheidungsgewalt der Mitgliedstaaten. Dann müssten auch die nationalen Parlamente der EU-Mitgliedsstaaten dem Vertrag zustimmen. Dies würde einem Veto-Recht gleichkommen. Konkret hieße das: Würden Kritiker wie Frankreich nicht zustimmen, könnte der Mercosur-Vertrag nicht in Kraft treten.

Die von vielen Befürwortern präferierte Option wäre dagegen ein reines Handelsabkommen. Dieses würde bereits nach dem Plazet des Rates mit qualifizierter Mehrheit und der Zustimmung des Europäischen Parlaments in Kraft treten. Bei dieser Variante wäre eine baldige Ratifizierung dementsprechend sehr viel wahrscheinlicher.

Gestreut von vonseiten der Mercosur-Befürworter verdichteten sich zuletzt Gerüchte, die EU-Kommission präferiere ein reines Handelsabkommen. Kommissionskreise wollten dies gegenüber AGRA Europe allerdings nicht bestätigen. Endgültige Klarheit scheint es auch innerhalb der Behörde bis dato nicht zu geben. Verlautbart wurde lediglich, dass eine Entscheidung noch nicht gefallen sei. In welche Rechtsform das Mercosur-Abkommen letzten Endes gegossen wird, scheint damit weiter offen.

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