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Tierärztliche Seminare

Bei unseren Fortbildungen für Tierärzte/-innen vermitteln exzellente Referenten/-innen aktuelles, fundiertes Wissen, das Veterinäre zum kompetenten Partner der Landwirte/-innen macht. Mit praktischen Übungen, Bestandsbesuchen, Fallbesprechungen und Diskussionen bieten diese Seminare die Möglichkeit, praxistaugliches Wissen zu erwerben und dieses künftig gezielt bei der täglichen Arbeit zu nutzen. Unsere Fortbildungen sind in der Regel von der Bundestierärztekammer anerkannt (ATF-Anerkennung gemäß § 10 der ATF-Statuten).

 

Seminare für Tierärzte/-innen und Landwirte/-innen

Regelmäßig veranstaltet die AVA Seminare und Workshops, in denen Landwirte/-innen und Tierärzte/-innen zusammen und voneinander lernen. „Auf gleicher Augenhöhe“ werden hier Themen der Tiergesundheit und Co. intensiv besprochen, um Probleme herauszukristallisieren und zu lösen. Abseits des Tagesgeschäftes bieten wir hier ein Forum für den konstruktiven fachlichen Austausch.

Rahmenvertrag für tierärztliche Versorgung von Viehbeständen wackelt

Veröffentlicht am: 16.02.2024 18:42:07
Kategorie : Allgemein , News , Wichtige News

16.02.2024 - Ein möglicher illegaler Medikamentenhandel in der Vorarlberger Landwirtschaft könnte Folgen für alle Bauern im Land haben. Die Tierärztekammer kann sich eine Vertragskündigung hinsichtlich der Versorgung der Tiere vorstellen. Für die Landwirtschaftskammer ist der Vertrag „unverzichtbar“.

Ein Landwirt im Bezirk Bregenz soll illegal Antibiotika und Kortison aus Deutschland eingeführt und Tiere damit behandelt haben. Er wurde bei der Bezirkshauptmannschaft wegen illegaler Abgabe von Arzneimitteln angezeigt…. . Die Tierärztekammer droht damit, den sogenannten Rahmenvertrag (für mehr als 3.000 Einzelverträge) mit der Landwirtschaftskammer aufzukündigen… .

Lesen Sie hier den gesamten Beitrag

AVA-Kommentar: Die Frage stellt sich doch, woher der Landwirt  illegal Antibiotika und Kortison in Deutschland erworben und nach Österreich eingeführt hat. Auch in Deutschland dürfte der Landwirt die Arzneimittel nur über einen Tierarzt/Tierärztin „illegal“ erhalten haben.

Darüber werden sich aber die Ordnungsbehörden in Österreich und Deutschland den Kopf zerbrechen müssen. In Deutschland fällt der Verstoß gegen das TAMG unter  den Tatbestand der „schweren Kriminalität“. Mal sehen, was dabei rauskommt!

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