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QS FÜHRT TIERGESUNDHEITSAUDITS MIT BERATUNG EIN
Veröffentlicht am:
23.02.2024 15:06:02
Kategorie :
Schweine
, Wichtige News
ISN, 23.02.2024 - Die QS Qualität und Sicherheit GmbH (QS) führt erstmals eine verpflichtende Tiergesundheitsberatung für Betriebe ein, deren Befunddaten über einen längeren Zeitraum Auffälligkeiten in der Tiergesundheit zeigen. Ziel ist es, die Tiergesundheit und den Tierschutz zu fördern und Risiken zu minimieren, um einen Mehrwert für die gesamte Branche zu schaffen. Ab Mitte des Jahres sollen die ersten Berechnungen der Befunddaten bei Schweinemastbetrieben starten.
ISN: Nur sinnvoll, wenn ganz gezielt auf der Basis der schwierigen Tierschutzbefunde wenige Ausreißer-Betriebe mit vermutlichen Tierschutzproblemen identifiziert und angesprochen werden. Entscheidend sind nun die Details zur Ausführung.
Problembetriebe reduzieren und unterstützen
Die Tiergesundheitsberatung startet zunächst auf Basis der Befunddaten aus Schweinemastbetrieben. Auf lange Sicht wollen wir durch diese verpflichtende Beratung die Anzahl der Tierhalter, die ihre Qualitätsstandards nicht selbst regelmäßig kritisch überprüfen und verbessern, deutlich reduzieren, erläutert Dr. Alexander Hinrichs, QS-Geschäftsführer, den Anspruch an das neue Projekt. Gerade diese Ausnahmen würden oft negativ in den Medien auffallen und ein völlig zu Unrecht schlechtes Image der gesamten Tierhaltung prägen. Bei der Entwicklung dieses Beratungsansatzes war es wichtig, dass dieser auch von der Landwirtschaft und der Fleischwirtschaft mitgetragen wird, so Hinrichs.
Auswertung der Befunddaten nach sechs Monaten
Die Identifikation der zu beratenden Betriebe erfolgt in mehreren Schritten: Zunächst bewertet QS die Betriebe anhand ihrer Schlachtbefunddaten. Der Betrachtungszeitraum erstreckt sich dabei über mindestens ein halbes Jahr. Die Daten der Tierhalter werden untereinander in ein Verhältnis gesetzt, um die negativen Ausreißer herauszufiltern. Wenn sich bei einem speziellen Audit auf dem Betrieb der schlechte Eindruck aus den Befunddaten bestätigt, muss der Betrieb sich von geschulten Experten beraten lassen. Diese Berater sollen den Tierhalter bestmöglich bei der Verbesserung seiner betriebsindividuellen Schwachstellen unterstützen und gemeinsam mit ihm und dem bestandsbetreuenden Tierarzt praktikable Lösungen für mehr Tiergesundheit erarbeiten.
Transparenter Beratungsprozess
Alle wichtigen Vereinbarungen werden in einem Beratungsprotokoll festgehalten, das in der QS-Datenbank hinterlegt wird. Das Befunddatenmonitoring in der QS-Datenbank wiederum gewährleistet eine transparente und messbare Erfolgskontrolle über den gesamten Beratungsprozess. Betriebe, die sich einer Beratung verweigern oder trotz Beratung keinerlei Verbesserung in der Tiergesundheit erreichen, müssen mit Konsequenzen für die Lieferberechtigung in das QS-System rechnen.
Geschulte und zugelassene Berater für Betriebe wählbar
Eine wesentliche Grundlage für die Umsetzung unserer neuen Anforderung sind kompetente und praxisnahe Berater, betont Hinrichs. Damit sich die betroffenen Tierhalter auf die von QS speziell geschulten Berater verlassen können, verlangt QS auch eine gezielte Zulassung der Berater. Außerdem könnten sich die betroffenen Tierhalter ihren Berater aus einer QS-Liste selbst auswählen. Mitte des Jahres sollen die ersten Berechnungen der Befunddaten erfolgen. Auf Basis dieser Berechnung wird dann über die Infobriefe informiert, welcher Betrieb ein Tiergesundheitsaudit benötigt und gegebenenfalls zur Beratung verpflichtet ist.
Die ISN meint:
Über die QS-Ankündigung wird aktuell zum Teil kräftig diskutiert. Einigkeit besteht darüber, dass es der gesamten Schweinebranche hilft, wenn Bilder mit Tierschutzvergehen erst gar nicht entstehen können. Aber gelingt es mit der Nutzung der Tierschutz-Befunddaten tatsächlich, auffällige Betriebe zu identifizieren? Die Fachleute wissen, dass die Vergleichbarkeit von Befunddaten mindestens über Schlachthofgrenzen hinweg schwierig ist. Allerdings könnte die alleinige Betrachtung der Ausreißer – also weniger Extreme – im Gegensatz zur Klassifizierung der Betriebe insgesamt, durchaus zielführend sein. Wir brauchen sicher nicht noch weitere Audits! Sollte aber in einem kleinen Teil der Betriebe ein Problem festgestellt werden, dann muss man dem dort auch nachgehen – und ganz gezielt nur dort. Es kommt jetzt auf die tatsächliche Ausführung der Tiergesundheitsaudits und der Pflichtberatung an. Erst dann lässt sich das System richtig bewerten.