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Tierärztliche Seminare

Bei unseren Fortbildungen für Tierärzte/-innen vermitteln exzellente Referenten/-innen aktuelles, fundiertes Wissen, das Veterinäre zum kompetenten Partner der Landwirte/-innen macht. Mit praktischen Übungen, Bestandsbesuchen, Fallbesprechungen und Diskussionen bieten diese Seminare die Möglichkeit, praxistaugliches Wissen zu erwerben und dieses künftig gezielt bei der täglichen Arbeit zu nutzen. Unsere Fortbildungen sind in der Regel von der Bundestierärztekammer anerkannt (ATF-Anerkennung gemäß § 10 der ATF-Statuten).

 

Seminare für Tierärzte/-innen und Landwirte/-innen

Regelmäßig veranstaltet die AVA Seminare und Workshops, in denen Landwirte/-innen und Tierärzte/-innen zusammen und voneinander lernen. „Auf gleicher Augenhöhe“ werden hier Themen der Tiergesundheit und Co. intensiv besprochen, um Probleme herauszukristallisieren und zu lösen. Abseits des Tagesgeschäftes bieten wir hier ein Forum für den konstruktiven fachlichen Austausch.

OVG-Urteil: Ausweisung der Roten Gebiete in Niedersachsen rechtswidrig

Veröffentlicht am: 28.01.2025 19:34:03
Kategorie : Allgemein

28.01.2025 - Das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg urteilte am Dienstag, dass die aktuelle Landesdüngeverordnung von Niedersachsen einer rechtlichen Überprüfung nicht standhält. Laut Hubertus Berges, dem Vizepräsidenten des Landvolks, war es unerlässlich, die fachlichen und rechtlichen Grundlagen für die Festlegung der sogenannten roten Gebiete zu überdenken. Das Landvolk plant, die Urteilsbegründung zu analysieren und auf dieser Basis die nächsten Schritte zu planen.

Berges hebt hervor, dass die Implementierung von Verbesserungen für Landwirte in den als nitratbelastet geltenden Gebieten durch eine neue Bundesregierung dringend erforderlich sei. Schon im Sommer 2024 hatte dasselbe Gericht im Rahmen eines Eilverfahrens entschieden, dass die Ausweisung der roten Gebiete rechtswidrig war. Die Landwirte in Niedersachsen bemängeln die Methodik zur Bestimmung der Nitratbelastung des Grundwassers als fehlerhaft und die daraus resultierenden Einschränkungen als unangemessen.

Die geltende Düngeverordnung verlangt von den Landwirten in den betroffenen roten Gebieten eine Reduzierung der Stickstoffdüngung, was nachweislich die Qualität der Ernten verschlechtert und zu erheblichen Ertragseinbußen führt. Die daraus resultierenden finanziellen Einbußen werden von den Betroffenen als betrieblich untragbar angesehen. Das Landvolk hofft, dass dieses Gerichtsurteil die politisch Verantwortlichen dazu bewegt, eine praktikable Lösung für die Landwirte zu finden. Berges äußerte die Befürchtung, dass eine endgültige Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig Jahre in Anspruch nehmen könnte, während sich die Situation für die Landwirte vorerst nicht verbessern würde.

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