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OV-Gericht in MS ordnet Nachtruhe für Herdenschutzhunde an
Veröffentlicht am:
16.06.2024 15:59:56
Kategorie :
Allgemein
16.06.2024 - Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalens in Münster hat eine wegweisende Entscheidung getroffen: Bei unzumutbarem nächtlichem Gebell müssen Herdenschutzhunde während der Nacht- und Mittagsruhezeit drinnen gehalten werden. Dies betrifft eine Landwirtin, die ihre Tiere in einem ausgewiesenen Wolfsgebiet mit Hilfe mehrerer Herdenschutzhunde schützt.
Die 46 Nutztiere der Landwirtin, darunter Rinder, Ponys und Schafe, sind auf den Schutz durch die Hunde angewiesen, besonders in der Nacht. Doch Nachbarn hatten sich über das anhaltende Gebell der Hunde beschwert, was zur Anordnung führte, die Tiere zwischen 22 Uhr und 6 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen von 13 Uhr bis 15 Uhr einzusperren. Diese Anordnung wurde nun vom OVG bestätigt und ist unanfechtbar…. .