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OLG Hamm: Mahnung via SMS grundsätzlich zulässig
Veröffentlicht am:
15.10.2024 18:14:52
Kategorie :
Allgemein
15.10.2024 - Das Oberlandesgericht Hamm hat in seinem Urteil vom 07.07.2024 (Az.: I-4 U 252/22) dem Inkassounternehmen Riverty verboten, SMS zu nutzen, um Verbrauchern Mahnungen zu unberechtigten Forderungen zukommen zu lassen. Dabei ging es jedoch weniger um das Medium SMS, sondern darum, dass die Forderung an sich nicht berechtigt war.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte neben der Unterlassungsklage in Bezug auf den Versand von unberechtigten Zahlungsaufforderungen beantragt, dem Inkassounternehmen die Versendung von Forderungen per SMS zur Eintreibung grundsätzlich zu untersagen. Dies wurde allerdings von den Richtern abgelehnt… .