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Tierärztliche Seminare

Bei unseren Fortbildungen für Tierärzte/-innen vermitteln exzellente Referenten/-innen aktuelles, fundiertes Wissen, das Veterinäre zum kompetenten Partner der Landwirte/-innen macht. Mit praktischen Übungen, Bestandsbesuchen, Fallbesprechungen und Diskussionen bieten diese Seminare die Möglichkeit, praxistaugliches Wissen zu erwerben und dieses künftig gezielt bei der täglichen Arbeit zu nutzen. Unsere Fortbildungen sind in der Regel von der Bundestierärztekammer anerkannt (ATF-Anerkennung gemäß § 10 der ATF-Statuten).

 

Seminare für Tierärzte/-innen und Landwirte/-innen

Regelmäßig veranstaltet die AVA Seminare und Workshops, in denen Landwirte/-innen und Tierärzte/-innen zusammen und voneinander lernen. „Auf gleicher Augenhöhe“ werden hier Themen der Tiergesundheit und Co. intensiv besprochen, um Probleme herauszukristallisieren und zu lösen. Abseits des Tagesgeschäftes bieten wir hier ein Forum für den konstruktiven fachlichen Austausch.

Offenlegungspflicht von Medikamenteneinkaufspreisen in der Tiermedizin

Veröffentlicht am: 27.02.2025 12:32:18
Kategorie : Allgemein , News

27.02.2025 - Die Abrechnung von tierärztlichen Leistungen und Medikamenten ist für Tierhalter oft schwer nachvollziehbar. Insbesondere die Preisgestaltung für verabreichte Arzneimittel sorgt regelmäßig für rechtliche Auseinandersetzungen zwischen Tierärzten und Tierhaltern. Ein Urteil des Landgerichts Osnabrück vom 15.12.2023 (Az. 11 O 1460/22) befasst sich mit der Frage, ob eine Tierarztpraxis verpflichtet ist, ihre Einkaufspreise gegenüber einem Tierhalter offenzulegen.

Das Gericht wies die Klage der Tierarztpraxis ab und entschied zugunsten des Landwirts. 

1. Begründung: Tierärzte sind verpflichtet, ihre Medikamentenkosten transparent nach der GOT zu berechnen.

2. Die Weigerung, Einkaufspreise offenzulegen, kann dazu führen, dass Rechnungen nicht durchsetzbar sind.

3. Vertraulichkeitsvereinbarungen mit Lieferanten schützen nicht vor einer Offenlegungspflicht vor Gericht.

4. Einkaufsverbünde und Sonderkonditionen müssen in der Abrechnung im Einklang mit der GOT stehen.

Die GOT muss also  korrekt angewendet werden. Tierhalter dürfen nachprüfen, ob die GOT korrekt in der Rechnung eingehalten wurde, indem die Einkaufspreise von Arzneimitteln ,auf Verlangen der Tierhalter, offengelegt werden müssen… .

Lesen Sie hier den gesamten Beitrag 

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