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Österreich: Biosicherheit und Tierhalteverordnung
Veröffentlicht am:
05.11.2024 11:28:22
Kategorie :
Schweine
05.11.2024 - Die Afrikanische Schweinepest ist in den Nachbarländern bereits angekommen. Schutz vor eine Einschleppung in den eigenen Schweinebestand bieten nur kompromisslose Biosicherheitsmaßnahmen. Gesetzlich sind die Vorsorgemaßnahmen in der Schweinegesundheitsverordnung (SchwG-VO) geregelt.
In einem gut geführten Schweinebetrieb werden viele Inhalte davon aus Gründen der Gesundheitsvorsorge bereits eingehalten. Manche in der VO geregelten Vorschriften sind aber noch nicht gängige Praxis und müssen rasch umgesetzt werden.
Nach dem Tierschutzgesetz sind von der Veterinärbehörde jährlich mindestens 2% der tierhaltenden Betriebe auf Einhaltung der Tierschutzbestimmungen zu kontrollieren, darunter auch ein Anteil an Schweinehaltenden.
Wer über die wesentlichen Bestimmungen der Schweinegesundheits- und der Tierhalteverordnung Bescheid weiß und seine Tierhaltung regelmäßig dahingehend überprüft, kann einer allfällligen Kontrolle mit Ruhe entgegensehen…. .