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Nur 162 Anträge im Bundesprogramm zum Umbau der Tierhaltung in 2024
Veröffentlicht am:
30.12.2024 18:29:07
Kategorie :
Schweine
ISN, 30.12.2024 - Bund und Länder wollen bei der künftigen Stallbauförderung bundesweit einheitliche Bedingungen für Schweinehalter schaffen.
Für die investive Förderung des Bundesprogramms zum Umbau der Tierhaltung sind bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) bisher 162 Anträge für Stallum- und -neubauten eingegangen. Ab Januar 2025 können außerdem die bislang 400 anerkannten Betriebe die laufenden Mehrkosten für mehr Tierwohl rückwirkend bei der BLE beantragen.
ISN: Angesichts der riesigen Herausforderungen sind die Antragszahlen sehr überschaubar. Hoch gesteckte Fördervoraussetzungen, Genehmigungshürden und Ertragsausfallrisiken hemmen die Teilnahme. Schweinehalter sollten einzelbetrieblich prüfen, ob die Förderung eine Hilfe bieten kann.
Wie die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung mitteilt, sind bis zum Jahresende 2024 (Stand: 23.12.2024) 162 Anträge für Stallum- und -neubauten im Rahmen den Bundesprogramms zum Umbau der Tierhaltung eingegangen. 131 Betriebe wirtschaften laut BLE konventionell, 24 ökologisch und sieben sind Umsteller. Angaben zu Investitionssummen und Fördervolumen wurden nicht gemacht. Mastbetriebe (96) dominieren bei der Antragstellung vor der Sauenhaltung (58) und der Ferkelaufzucht (8). Nahezu 100 Betriebe konnten laut BLE bereits ihre Stallbauprojekte in Angriff nehmen, haben demzufolge also einen positiven Förderbescheid bekommen. Fast ein Drittel der Anträge kommt aus Niedersachsen.
Förderung laufender Mehrkosten wird ab 2025 ausgezahlt
Im zweiten Förderstrang des Bundesprogramms – der Förderung laufender Mehrkosten – wurden laut BLE bis zum Jahresende 29 Organisationen oder Träger von Kontrollsystemen sowie rund 400 Betriebe anerkannt. Diese Betriebe können ab dem Jahresbeginn rückwirkend für das Haltungsjahr 2024 eine Mehrkostenförderung pro förderfähigem Tier beantragen. Voraussetzung dafür ist die Mitgliedschaft der Betriebe in einer von der BLE anerkannten Erzeugerorganisation oder die Teilnahme an einem Kontrollsystem, das die Einhaltung der erforderlichen Tierwohlkriterien überprüft und garantiert. Damit diese wiederkehrenden Anträge möglichst einfach gestellt und zügig bearbeitet werden können, wird laut BLE auf eine Software zurückgegriffen, mit der eine barrierefreie und vollelektronische Antragsstellung, -prüfung und -bearbeitung möglich ist.
Zwei Telefon-Hotlines für Fragen
In beiden Förderbereichen können derzeit weitere Anträge gestellt werden. Informationen dazu gibt es auf BLE-Internetseite unter www.ble.de/umbau-tierhaltung . Darüber hinaus erreichen Interessenten die BLE zu den Servicezeiten telefonisch über zwei Hotlines:
Investive Förderung: 0228/6845 -2755/ Förderung laufender Mehrkosten: 0228/6845 -2298
Die ISN meint:
Angesichts der riesigen Herausforderungen in der Schweinehaltung sind rund 160 Förderanträge (davon erst ca. 100 genehmigt) bei der Investitionsförderung und rund 400 Anträge bei der laufenden Förderung nur der berühmte Tropfen auf dem heißen Stein. Hoch gesteckte Förderkriterien, beschränkte Zugangsvoraussetzungen und die Gefahr von nachträglichen Rückzahlungen bei nicht exakter Einhaltung der Fördervorgaben führen zu einer starken Verunsicherung bei den potentiellen Antragsstellern. Natürlich hemmen auch jenseits der Förderung weiterhin die Genehmigungshürden, die fehlende Planungssicherheit und das hohe Risiko, durch ASP-Restriktionen erhebliche Ertragsausfälle zu erleiden, die Investitionsbereitschaft der Landwirte. Man darf nämlich nicht vergessen, dass auch bei einer Bewilligung der Förderung immer noch riesige Investitionssummen selbst zu tragen sind. Trotzdem sollten investitionswillige Schweinehalter – insbesondere auch die zur Umsetzung der Haltungsvorgaben gezwungenen Sauenhalter – genau prüfen, ob die Förderung nicht doch eine sinnvolle Ergänzung für ihren Betrieb sein kann. Klar ist: Am Ende muss der Markt die Investitionen tragen.