Suchen im Blog

Anmeldungen aus A, CH, ...

Leider bietet unser Shopsystem keine Eingabe einer anderen PLZ oder der UID Nummer an. Wir bitten Sie höflich, Ihre Seminar-Anmeldung per E-Mail zu senden an shop@ava1.de 
Vielen Dank!

 

Tierärztliche Seminare

Bei unseren Fortbildungen für Tierärzte/-innen vermitteln exzellente Referenten/-innen aktuelles, fundiertes Wissen, das Veterinäre zum kompetenten Partner der Landwirte/-innen macht. Mit praktischen Übungen, Bestandsbesuchen, Fallbesprechungen und Diskussionen bieten diese Seminare die Möglichkeit, praxistaugliches Wissen zu erwerben und dieses künftig gezielt bei der täglichen Arbeit zu nutzen. Unsere Fortbildungen sind in der Regel von der Bundestierärztekammer anerkannt (ATF-Anerkennung gemäß § 10 der ATF-Statuten).

 

Seminare für Tierärzte/-innen und Landwirte/-innen

Regelmäßig veranstaltet die AVA Seminare und Workshops, in denen Landwirte/-innen und Tierärzte/-innen zusammen und voneinander lernen. „Auf gleicher Augenhöhe“ werden hier Themen der Tiergesundheit und Co. intensiv besprochen, um Probleme herauszukristallisieren und zu lösen. Abseits des Tagesgeschäftes bieten wir hier ein Forum für den konstruktiven fachlichen Austausch.

Novelle des Tierschutzgesetzes verunsichert Wissenschaftler

Veröffentlicht am: 05.03.2024 16:11:38
Kategorie : Allgemein , News

05.03.2024 - Das Landwirtschaftsministerium will das Tierschutzgesetz verschärfen – mit Folgen für die Wissenschaft. Die Forschungsministerin muss ein "Stopp"-Zeichen setzen.

"GEFÄNGNIS FÜR TIERVERSUCHE?", fragte Research Table vergangene Woche, als der Newsletter über den Referentenentwurf zur Tierschutzgesetz-Novelle berichtete. Und in der Tat: Was notorischen Tierquälern das Handwerk legen soll, würde, wenn die Reform so durchkäme, zugleich eine massive Abschreckungswirkung für die biomedizinische Forschung verursachen. 

Dabei ist gar nicht neu, dass Haftstrafen möglich sind für das Töten eines Wirbeltieres "ohne vernünftigen Grund", und zwar bis zu drei Jahre, genauso für das Zufügen erheblicher Schmerzen oder Leiden "aus Rohheit" oder über einen länger anhaltenden oder sich wiederholenden Zeitraum. Jetzt aber will das federführende Bundeslandwirtschaftsministerium Cem Özdemir (Grüne) den diesbezüglichen Artikel 17 im Tierschutzgesetz verschärfen durch die Bestimmung: "Wer eine in Absatz 1 bezeichnete Handlung beharrlich wiederholt oder aus Gewinnsucht oder in Bezug auf eine große Zahl von Wirbeltieren begeht, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft."

Was hat das mit der Forschung zu tun?

Das Zusammenspiel schwammiger Begrifflichkeiten – was ist ein vernünftiger Grund, was ist Rohheit, was ist ein länger anhaltender Zeitraum, und neu, was eine große Zahl von Wirbeltieren und was eine beharrliche Wiederholung – erzeugt zusammen mit der Verschärfung des Strafrahmens ein Gesamtszenario, das noch stärker einschüchternder auch auf Forschende wirken wird (und soll?) als die bisherigen Bestimmungen. Der unbestimmteste und damit an Forschungsverhinderung grenzende Begriff folgt aber im ebenfalls neuen Absatz 4: "Handelt der Täter… leichtfertig, so ist die Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe."

So ethisch gerechtfertigt und professionell die Nutzung von Tieren auch liefe, bliebe immer ein kaum einschätzbares juristisches Risiko für die Forschenden. Was Özdemirs Ministerium in Kauf nimmt – und so eine Geringschätzung für die biomedizinische Forschung und ihre gesellschaftliche Bedeutung offenbart, die gerade angesichts der ohne Tierversuche undenkbaren Entwicklung von Corona-Impfstoffen (um nur ein Beispiel zu nennen) schwer erträglich ist.  

Doch leider passt der Referentenentwurf der Novelle damit in den Zeitgeist. Die Universität Bremen etwa hat gerade Beschwerde eingereicht beim Bundesverfassungsgericht gegen die Anfang 2023 beschlossene Neufassung des Landeshochschulgesetzes. Demzufolge soll nicht nur auf die Tötung von Tieren für die Lehre verzichtet werden, sondern auch "auf die mit Belastungen verbundene Verwendung von lebenden Tieren zur Einübung von Fertigkeiten und zur Veranschaulichung von biologischen, chemischen und physikalischen Vorgängen“. Mit sehr eng gefassten Ausnahmen. … .

Lesen Sie hier den gesamten Beitrag

Teilen diesen Inhalt