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Nichtausübung der ärztlichen Tätigkeit führt zur Zulassungsentziehung
Veröffentlicht am:
23.05.2024 18:14:48
Kategorie :
News
Nichtausübung der ärztlichen Tätigkeit führt zur Zulassungsentziehung - die Übernahme vieler Bereitschaftsdienste bzw. ärztlicher Beratungen ändert daran nichts
23.05.2024 - Zulassungsentziehung wegen Nichtausübung der vertragsärztlichen Tätigkeit(22.5.2024) Einem Arzt darf die Zulassung vollständig entzogen werden, wenn dieser über mehrere Jahre hinweg maximal 70 Fälle im Quartal abrechnet und damit deutlich weniger Patienten behandelt als der Fachgruppendurchschnitt (rund 700 Fälle), liegt. Denn dann übt er seine vertragsärztliche Tätigkeit nicht aus, wozu er aber gesetzlich verpflichtet ist. Eine Nichtausübung liegt vor, wenn die Anzahl der Behandlungsfälle unter 10 % des Fachgruppendurchschnitts liegt. Ausschlaggebend sind dabei ausschließlich die von dem Arzt abgerechneten Leistungen, so dass es nicht auf andere Tätigkeiten des Arztes ankommt. Mithin bleiben ärztliche Beratungen und Tätigkeiten des Arztes im ärztlichen Bereitschaftsdienst außer Betracht (Sozialgericht München, Urteil vom 22.2.2024 - S 20 KA 481/19). Sozialgericht München 22-02-2024… .
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