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Neues Tierschutzgesetz: Ende der Anbindehaltung in zehn Jahren
Veröffentlicht am:
30.05.2024 08:05:30
Kategorie :
Allgemein
30.05.2024 - Bundeskabinett beschließt Kompromissreform
Neues Tierschutzgesetz: Ende der Anbindehaltung in zehn Jahren
Am vergangenen Freitag (24.5.) hat das Bundeskabinett einen Entwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes beschlossen. Geplant sind unter anderem eine verpflichtende Videoaufzeichnung in Schlachthöfen, konkretere Vorgaben für das Schwänzekupieren bei Ferkeln und ein Verbot der Anbindehaltung in zehn Jahren. Für die Kompromissreform gibt es allerdings sowohl von Landwirten als auch von Tierschutzverbänden Kritik.
Eigentlich hätte die Tierschutznovelle bereits am vergangenen Mittwoch auf der Agenda des Bundeskabinetts stehen sollen. Dann wurde der Punkt ohne Erklärung von der Tagesordnung genommen. Tierschutzverbände machten abermals die FDP als Blockierer aus und forderten Bundeskanzler Olaf Scholz auf, ein Machtwort zu sprechen.
Am Freitag, 24. 5., passierte die Reform das Bundeskabinett schließlich still und überraschend im Umlaufverfahren, also auf schriftlichem Wege ohne Zusammenkunft. Neben einer Stärkung des Qualzuchtverbots gibt es viele Neuerungen für den Bereich der Nutztierhaltung:
- Videoaufzeichnung in Schachthöfen
- Schwänzekupieren
- Anbindehaltung Rinder
Die Änderung des Tierschutzgesetzes soll noch vor der Sommerpause im Bundesrat behandelt werden; der erste Durchgang ist für den 5. Juli vorgesehen… .