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Neues DLG-Merkblatt "Gruppenbildung und Gruppenhaltung von Sauen vor Besamung

Veröffentlicht am: 05.07.2024 13:41:25
Kategorie : Schweine

05.07.2024 - Das neue DLG-Merkblatt 496 Gruppenbildung und Gruppenhaltung von Sauen vor der Besamung soll über die theoretischen Grundlagen zum Sozialverhalten der Schweine und die tierschutzrechtlichen Vorgaben hinaus Lösungskonzepte für den praktischen Ferkelerzeuger- und Zuchtbetrieb aufzeigen, damit die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen der Gruppenhaltung in den Betrieben optimal umgesetzt und integriert werden können.

1. Vorwort

„Jede Gruppenhaltung beginnt mit einer Gruppenbildung“.  

Dieser Satz gilt nach wie vor, obwohl sich das Management der Gruppenbildung/Gruppenhaltung, bedingt durch die gesetzlichen Vorgaben der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung, grundsätzlich verändert hat. Bisher fand die Gruppenbildung meist nach dem Besamen, spätestens bis zum 28. Trächtigkeitstag, im Wartestall statt. Vorher standen die Sauen vom Absetzen bis zur Gruppenbildung in Besamungskastenständen ohne Auslauf. Künftig gilt vom Absetzen der Sauen bis 7 Tage vor dem Abferkeln eine Gruppenhaltungspflicht. Somit beginnt die Gruppenhaltung bereits mit dem Absetztag.

Die Gruppenbildung findet somit zwangsläufig im Besamungsstall, in einer Outdoor- oder einer Indoor-Arena statt. Die Gruppenbildung im Wartestall gehört dann der Vergangenheit an. Nach der Zusammenstallung von Sauen zu einer Gruppe kommt es zu Rangordnungskämpfen. Diese sind völlig normal und sollten auch nicht unterdrückt werden. Zweck der Kämpfe ist es, die soziale Beziehung zwischen den Tieren einer Gruppe zu klären und eine soziale Hierarchie aufzubauen. Diese bleibt anschließend kampflos sehr lange stabil. Auch der Arbeitsschutz sollte bei der Gruppenhaltung im Besamungsstall nicht vernachlässigt werden.

Dieses Merkblatt soll über die theoretischen Grundlagen zum Sozialverhalten der Schweine und die tierschutzrechtlichen Vorgaben hinaus Lösungskonzepte für den praktischen Ferkelerzeuger- und Zuchtbetrieb aufzeigen, damit die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen der Gruppenhaltung in den Betrieben optimal umgesetzt und integriert werden können.

2. Tierschutzrechtliche Vorgaben

Die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV), neugefasst am 22. August 2006 und zuletzt geändert am 29. Januar 2021, definiert die tierschutzrechtlichen Vorgaben für die Schweinehaltung in Deutschland. Spätestens seit dem sogenannten „Magdeburger Kastenstand-Urteil“ vom November 2015 steht fest, dass sowohl der Besamungsstall für Sauen als auch der Abferkelbereich neu gestaltet werden müssen. Die wesentlichen Änderungen der neu gefassten Verordnung für die Sauenhaltung sind:

die Vorschrift, dass Jungsauen und Sauen in Zukunft grundsätzlich in Gruppen gehalten werden müssen

das Verbot der Kastenstandhaltung von Sauen im Besamungsstall nach einer Übergangszeit bis zum Jahr 2029 und

ein größeres Platzangebot für Sauen für den Zeitraum nach dem Absetzen bis zur Besamung nach einer Übergangszeit bis zum Jahr 2029.

Im Besamungsstall dürfen Sauen nach der novellierten TierSchNutztV nur noch in Gruppen gehalten werden. Eine Fixierung in einem Kastenstand ist nur noch kurzzeitig für die Kontrolle der Rausche, die Künstliche Besamung oder für tierärztliche Untersuchungen gestattet… .

Lesen Sie hier den gesamten Bericht und downloaden Sie die Broschüre.

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