Suchen im Blog
Neues aus dem Bundestag : Sachstand: Rechtsfragen zur GOT
Veröffentlicht am:
24.09.2024 16:23:31
Kategorie :
Allgemein
24.09.2024 - Die Gebührenordnung für Tierärzte (GOT)1 ist eine allgemein verbindliche Gebührenordnung. Am 22. November 2022 ist eine neue GOT in Kraft getreten. Die GOT war zuvor zuletzt am 28.7.19992 reformiert, danach nur mehr geringfügig verändert worden. Durch die Einführung einer neuen GOT sollten die Vergütungen der tierärztlichen Leistungen an die heutigen wirtschaftlichen und strukturellen Bedingungen angepasst werden.3 Die wesentlichen Neuerungen der GOT beinhalten neben einer deutlichen Anhebung der Gebührensätze im Gebührenverzeichnis auch die Einführung einer Hausbesuchsgebühr (Teil A Ziffer 40 der Anlage zu §§ 1, 2 GOT). Seit dem Inkrafttreten der GOT steht insbesondere die Höhe der neuen Gebührensätze in der Kritik. Vereinigungen von Kleintierhaltern, Vertretungen der Landwirtschaft und von Tierheimen beklagen eine finanzielle Überforderung; der Deutsche Tierschutzbund befürchtet, dass notwendige tierärztliche Behandlungen wegen mangelnder finanzieller Mittel der Tierbesitzer und Tierbesitzerinnen nicht mehr durchgeführt werden könnten. 4 Insbesondere Vereinigungen von Pferdetierhaltern kritisieren zudem die Einführung der Hausbesuchsgebühr. 5 Auftragsgemäß befasst sich dieser Sachstand mit der aktuellen Kritik an der neuen GOT. Dabei werden sowohl die Gebührenordnung als solche wie auch die besonders umstrittenen Neuregelungen in den Blick genommen. Anschließend wird ausgeführt, unter welchen Voraussetzungen abweichende Vergütungen, insbesondere bei Betreuungsverträgen, vereinbart werden können… .