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Neuer Entwurf Tierschutzgesetz
Veröffentlicht am:
07.05.2024 10:20:50
Kategorie :
Allgemein
, News
07.05.2024 - Vorvergangene Woche hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) einen neuen modifizierten Entwurf zur Novellierung des Tierschutzgesetzes vorgelegt. Die Reaktionen auf diese ersten “Bewegungen” im Vergleich zu den völlig indiskutablen früheren Fassungen vor allem auch im Bereich “Rinderhaltung” sind höchst unterschiedlich: Von Ernüchterung vor allem in süddeutschen Regionen, allen voran in der BBV-Gruppe wegen der besonders starken Betroffenheit Bayerns, bis zum Jubel bei der ein oder anderen in Berlin “aktiven” Regierungspartei, bis zur weiterhin vollkommenen Ignoranz in weiten Teilen der großen Palette berufsständischer Erzeugerorganisationen, ist alles wahrnehmbar – oder eben nicht!
Wie im letzten vorgelegten Entwurf von Anfang Februar diesen Jahres soll zwar die (ganzjährige) Anbindehaltung unverändert auslaufen. Dies aber nicht mit einer Frist von wie bisher nur 5 Jahren, sondern 10 Jahren. Diese 10 Jahre entsprächen der Festlegung im Koalitionsvertrag der derzeitigen Bundesregierung vom Dezember 2021, die “Anbindehaltung binnen 10 Jahren (zu) beenden”. Dies war aber die Mindesterwartung, dass die Vorgabe im Koalitionsvertrag nicht noch eine Verschlechterung erfährt. Bekanntlich hat aber die Südschiene der Milchwirtschaft Mitte Februar in einer gemeinsamen Stellungnahme erneut von einer Fristsetzung abgesehen: Die ganzjährige Anbindehaltung wird ein Selbst(aus)läufer, braucht keine gesetzliche Vorgabe.
Geändert wurde, weil die bisherige Fassung ein Affront gegen die Kombihaltung gewesen wäre, dass die Kombihaltung nicht mehr an den Betriebsleiter, sondern an den Betrieb gekoppelt bleiben soll. Somit würde der Status bei einer anstehenden Betriebsübergabe erhalten bleiben. Unverändert und weiter höchst unbefriedigend, weil kaum praktikabel, sind aber die folgenden Vorgaben:
Kombinationshaltung gemäß den Öko-Vorgaben: Weide während der Vegetationsperiode und außerhalb dieses Zeitraumes zweimal Bewegungsmöglichkeit pro Woche.
Diese Regelung soll weiterhin nur für Betriebe mit maximal 50 Rindern gelten, die älter als 6 Monate sind…. .