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Neuer ASP-Ausbruch bei Wildschweinen in der Uckermark
Veröffentlicht am:
06.09.2024 16:39:45
Kategorie :
Schweine
Neuer ASP-Ausbruch bei Wildschweinen in der Uckermark – ISN: Konzept zur Entschädigung der Schweinebetriebe notwendig
ISN, 06.09.2024 - Im nordöstlichen Brandenburg sind in einem Nationalpark direkt an der Grenze zu Polen im August 20 tote Wildschweine gefunden worden. Auch wenn das Gebiet ohnehin schon in der eingerichteten Sperrzone liegt, sind weitere Restriktionen notwendig.
ISN: Vor dem Hintergrund dieses aktuellen neuen ASP-Ausbruchs sowie der in der nächsten Woche stattfindenden Agrarministerkonferenz fordern wir die Agrarminister auf, die von ASP-Restriktionen betroffenen Schweinehalter nicht im Stich zu lassen und ein wirksames Konzept zur Absicherung dieser Betriebe auf den Weg zu bringen. Auch die Abnehmer von Fleisch dürfen sich nicht weiter ihrer Verantwortung entziehen.
Die Stadt Schwedt berichtet über den Fund eines tot aufgefundenen Wildschweins am 03.08.24 sowie in der Folge 19 weiteren tot aufgefundenen Wildschweinen in den sogenannten Poldern A/B an der Oder, bei denen die Afrikanische Schweinepest (ASP) festgestellt worden ist. Die Polder A/B liegen direkt an der Grenze zu Polen in einer Sperrzone II und stellen einen Teilbereich dieser Zone dar. Das Teilgebiet Polder A/B befindet sich innerhalb der ASP-Abwehrzäune zwischen der Schwedter Querfahrt in nördlicher und dem Querdeich Stützkow in südlicher Ausdehnung.
Neue Restriktionsmaßnahmen
Um eine weitere Ausbreitung der ASP zu verhindern, die ASP in der Wildschweinpopulation einzudämmen sowie ein Übergreifen auf Hausschweinbestände zu verhindern, wurden von den zuständigen Behörden weitere Einschränkungen für das Gebiet verhängt. Dies sind z.B. ein Betretungsverbot für den Wald und die offene Landschaft, ein Jagdverbot und die Nutzung landwirtschaftlicher Flächen.
ISN: Konzept zur Entschädigung der Schweinebetriebe notwendig
Diese neuen ASP-Fälle in Brandenburg zeigen wieder einmal deutlich, dass ASP-Ausbrüche jederzeit und überall passieren können. Wir gehen daher davon aus, dass es im weiteren zeitlichen Verlauf nicht nur bei den bislang sechs betroffenen Bundesländern bleibt. Daher ist es von großer Bedeutung, dass die ASP und deren Auswirkungen auf der Tagesordnung der Agrarministerkonferenz in der kommenden Woche in Oberhof stehen. Nicht nur bei der Seuchenbekämpfung ist ein gemeinsames Vorgehen wichtig, sondern die Minister müssen dringend auch ein Konzept zur Minimierung von wirtschaftlichen Schäden im Zuge der Seuchenbekämpfung sowie zur Entschädigung der betroffenen Betriebe entwickeln – sonst haben diese keine Zukunftsperspektive!, so ISN-Geschäftsführer Dr. Torsten Staack.
Leidtragende der behördlichen Maßnahmen sind insbesondere die schweinehaltenden Betriebe, die zwar in einer Restriktionszone liegen, ansonsten aber nicht betroffen sind. Sie haben nichts falsch gemacht, die Biosicherheit in ihrem Betrieb eingehalten und können ihre Schweine trotzdem nur noch mit großen Verlusten vermarkten, erläutert ISN-Geschäftsführer Dr. Torsten Staack: Anders als ein direkt von einer ASP-Infektion betroffener Betrieb, erhalten sie keine Entschädigung für wirtschaftliche Schäden, sondern müssen selbst vorsorgen. Viele Betriebe leisten bereits heute eine weitreichende Vorsorge durch den Abschluss entsprechender Ertragsschadenversicherungen. Angesichts der immensen Schäden, die durch die staatlich angeordneten Quarantänemaßnahmen einzelbetrieblich bei den betroffenen Schweinehaltern entstehen, reichen aber selbst diese Absicherungsmöglichkeiten nicht aus. Zudem gibt es regional angesichts der enormen Schäden sowie aufgrund der Dauer der Quarantänemaßnahmen teilweise bereits Zeichnungsstopps von Seiten der Versicherer. Wer von Restriktionen durch ASP bei Wildschweinen betroffen ist, muss davon ausgehen, dass diese mindestens ein Jahr und ggf. auch mehrere Jahre andauern. Ohne finanzielle Unterstützung droht diesen Betrieben dann das finanzielle Aus, so Staack.
Lebensmitteleinzelhandel muss als verlässlicher Fleischabnehmer agieren
Die Agrarminister sollten bei ihren Überlegungen auch die Abnehmer des Fleisches – an vorderer Stelle den Lebensmitteleinzelhandel (LEH) – mit in die Pflicht nehmen. Denn diese müssen endlich als verlässlicher Handelspartner agieren und das tadellose Fleisch aus den Restriktionsgebieten ohne Einschränkung abnehmen. Was wir sehen, ist aktuell etwas gänzlich anderes so Staack. Die meisten Fleischabnehmer stigmatisieren das Fleisch aus Restriktionsgebieten, obwohl es vollkommen unbedenklich ist und ohne Einschränkung verkauft werden kann. Erst dadurch entstehen die Vermarktungsschwierigkeiten und die größten Ausfallschäden bei den betroffenen Schweinehaltern. Wir begrüßen es außerordentlich, dass die Handelsunternehmen die deutsche Herkunft ausdrücklich hervorheben und bewerben. Wenn aber gleichzeitig einwandfreies Fleisch aus Restriktionsgebieten stigmatisiert wird, dann ist das unredlich. Die Schweine haltenden Betriebe - und insbesondere die umstellungswilligen Betriebe - werden genau verfolgen, wie die Unternehmen des Lebensmitteleinzelhandels sich hier verhalten werden.