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Tierärztliche Seminare

Bei unseren Fortbildungen für Tierärzte/-innen vermitteln exzellente Referenten/-innen aktuelles, fundiertes Wissen, das Veterinäre zum kompetenten Partner der Landwirte/-innen macht. Mit praktischen Übungen, Bestandsbesuchen, Fallbesprechungen und Diskussionen bieten diese Seminare die Möglichkeit, praxistaugliches Wissen zu erwerben und dieses künftig gezielt bei der täglichen Arbeit zu nutzen. Unsere Fortbildungen sind in der Regel von der Bundestierärztekammer anerkannt (ATF-Anerkennung gemäß § 10 der ATF-Statuten).

 

Seminare für Tierärzte/-innen und Landwirte/-innen

Regelmäßig veranstaltet die AVA Seminare und Workshops, in denen Landwirte/-innen und Tierärzte/-innen zusammen und voneinander lernen. „Auf gleicher Augenhöhe“ werden hier Themen der Tiergesundheit und Co. intensiv besprochen, um Probleme herauszukristallisieren und zu lösen. Abseits des Tagesgeschäftes bieten wir hier ein Forum für den konstruktiven fachlichen Austausch.

Neue Tierwohl-Kriterien im deutschen Lebensmitteleinzelhandel

Veröffentlicht am: 13.11.2024 19:54:53
Kategorie : Allgemein

13.11.2024 - Der deutsche Lebensmitteleinzelhandel (LEH) hat nach intensiven Diskussionen die überarbeiteten Kriterien für seine Tierwohl-Programme aktualisiert. Diese Neuerungen orientieren sich stark an den staatlichen Vorgaben zur Tierhaltungskennzeichnung, insbesondere in Bezug auf die Platzvorgaben für Mastschweine.

Bislang waren Landwirte gefordert, in ihren Frischluft-Ställen 40 % mehr Platz als die gesetzlichen Mindestanforderungen bereitzustellen, was einem Platzangebot von 1,05 Quadratmetern pro Mastschwein entsprach. Nach den neuen Richtlinien müssen nun für Mastschweine in der Haltungsform 3 in Frischluft-Ställen mit Offenfront 1,3 Quadratmeter pro Tier zur Verfügung gestellt werden. Diese Anpassung wird voraussichtlich zu erhöhten Kosten für die Schweinehalter führen.

Darüber hinaus sind für Frischluft-Ställe mit separatem Auslauf insgesamt 1,1 Quadratmeter pro Mastschwein vorgesehen. Die neuen Anforderungen beinhalten auch den Einsatz von GVO-freiem Futter ab Haltungsform 3, was aufgrund der begrenzten Verfügbarkeit dieses Futters zu weiteren Kostensteigerungen führen könnte.

Die aktualisierten Tierwohl-Kriterien sind mit sofortiger Wirkung in Kraft getreten. Für Betriebe, die bereits an bestehenden Programmen teilnehmen, gibt es eine Übergangsfrist bis zum 1. Juni 2025. Landwirte sind nun gefordert, die Vorteilhaftigkeit dieser Programme genau zu prüfen, insbesondere angesichts der oft kurzen Vertragslaufzeiten, die mit diesen Programmen einhergehen.

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