Suchen im Blog

Anmeldungen aus A, CH, ...

Leider bietet unser Shopsystem keine Eingabe einer anderen PLZ oder der UID Nummer an. Wir bitten Sie höflich, Ihre Seminar-Anmeldung per E-Mail zu senden an shop@ava1.de 
Vielen Dank!

 

Tierärztliche Seminare

Bei unseren Fortbildungen für Tierärzte/-innen vermitteln exzellente Referenten/-innen aktuelles, fundiertes Wissen, das Veterinäre zum kompetenten Partner der Landwirte/-innen macht. Mit praktischen Übungen, Bestandsbesuchen, Fallbesprechungen und Diskussionen bieten diese Seminare die Möglichkeit, praxistaugliches Wissen zu erwerben und dieses künftig gezielt bei der täglichen Arbeit zu nutzen. Unsere Fortbildungen sind in der Regel von der Bundestierärztekammer anerkannt (ATF-Anerkennung gemäß § 10 der ATF-Statuten).

 

Seminare für Tierärzte/-innen und Landwirte/-innen

Regelmäßig veranstaltet die AVA Seminare und Workshops, in denen Landwirte/-innen und Tierärzte/-innen zusammen und voneinander lernen. „Auf gleicher Augenhöhe“ werden hier Themen der Tiergesundheit und Co. intensiv besprochen, um Probleme herauszukristallisieren und zu lösen. Abseits des Tagesgeschäftes bieten wir hier ein Forum für den konstruktiven fachlichen Austausch.

Neue Kriterien für ITW-Mäster ab 2025

Veröffentlicht am: 13.11.2024 19:55:48
Kategorie : Schweine

13.11.2024 - Ab 2025 gelten für Mäster der Initiative Tierwohl (ITW) neue Kriterien, die von Beginn des Jahres an umgesetzt werden müssen. Ein Beispiel dafür ist die Installation offener Tränken in den Buchten zur Strukturierung. Sollten diese nicht rechtzeitig bis zum ersten Einstalltermin Anfang Januar eingebaut sein, zum Beispiel wegen Lieferverzögerungen, bietet die Initiative Tierwohl eine Übergangsfrist bis zum 31. März 2025. In dieser Zeit wird das Audit als bestanden angesehen, sofern nachgewiesen werden kann, dass alles für eine zeitgerechte Installation getan wurde. Hierzu zählt der Nachweis einer frühzeitigen Bestellung, etwa durch eine Bestellbestätigung oder Rechnung. Ein weiteres Audit nach Einbau der Tränken ist nicht nötig.

Sollten die neuen Tränken jedoch bis zum 1. April 2025 nicht installiert sein, besteht die Möglichkeit, eine Pause in der ITW-Teilnahme zu beantragen, während der keine Audits stattfinden und keine ITW-Boni gezahlt werden. Nach dieser Pause ist ein Programmaudit nötig, um die Teilnahme fortzusetzen. Falls die Installation der Tränken selbst nach dem 30. Juni 2025 noch aussteht, drohen Sanktionen.

Lesen Sie hier den gesamten Beitrag

Teilen diesen Inhalt