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Neue Kennzeichnungspflicht für Schweinemäster ab August
Veröffentlicht am:
12.07.2024 10:06:37
Kategorie :
Schweine
12.07.2024 - Ab dem 1. August tritt eine neue Regelung in Kraft, die Schweinemäster betrifft: Sie müssen fortan die Haltungsform ihrer Schweine offenlegen. Dies gilt sowohl für Betriebe, die Mastschweine als auch Sauen halten und Ferkel aufziehen und vermarkten. Auch Mäster, die lediglich den gesetzlichen Standard erfüllen, sind zur Registrierung verpflichtet.
Vom 1. August 2025 an müssen Schlachtbetriebe zudem sicherstellen, dass inländisches Frischfleisch vom Schwein entsprechend der gesetzlich festgelegten Haltungsform gekennzeichnet ist. Sie werden dazu die Registriernummer des Mästers beim Verkauf anfordern.
Die Anforderungen an die verschiedenen Haltungsformen sind umfangreich und müssen präzise befolgt werden. In Nordrhein-Westfalen wird derzeit noch das Meldeportal vorbereitet und die Unterlagen zur Anerkennung der Haltungsformen werden einzelfallabhängig geprüft.. .