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Neue Kennzahlen zur Antibiotika-Therapie in der Tierhaltung veröffentlicht
Veröffentlicht am:
15.02.2025 10:20:00
Kategorie :
Allgemein
15.02.2025 - Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat am 14. Februar 2025 die aktuellen bundesweiten Daten zur Antibiotika-Therapiehäufigkeit bei landwirtschaftlichen Nutztieren für das Jahr 2024 veröffentlicht. Diese Zahlen umfassen den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 und betreffen Rinder, Schweine, Hühner und Puten.
Tierhalter sind aufgefordert, diese Daten als Benchmark zu nutzen, um ihre eigenen Antibiotikaverbrauchsdaten des zweiten Halbjahres 2024 zu bewerten. Betriebe, deren Therapiehäufigkeit die festgelegte Kennzahl 2 überschreiten, müssen einen detaillierten Plan zur Reduktion des Antibiotikaeinsatzes erstellen und diesen bei der zuständigen Behörde einreichen. Liegt die Verwendung von Antibiotika über der Kennzahl 1, ist eine genaue Analyse der Ursachen zusammen mit dem betreuenden Tierarzt erforderlich, um gezielte Maßnahmen zur Senkung einzuleiten.
Der Bericht zeigt insbesondere bei Schweinen einen anhaltenden Rückgang des Antibiotikaeinsatzes im Vergleich zum Vorjahr 2023 über alle Tierkategorien hinweg. Bei Milchkühen ist jedoch ein leichter Anstieg der Kennzahl 1 festzustellen, während die Kennzahl 2 im Vergleich zum Vorjahr gesunken ist. Bei Kälbern wurde ebenfalls eine leichte Zunahme des Antibiotikaverbrauchs verzeichnet, insbesondere bei Kennzahl 2.
Im Bereich des Geflügels ist die Entwicklung unterschiedlich: Während bei Masthühnern ein Anstieg bei Kennzahl 1 und ein Rückgang bei Kennzahl 2 zu beobachten war, zeigen die Daten für Mastputen in beiden Kennzahlen eine deutliche Zunahme im Vergleich zum Vorjahr.
Diese aktuellen Zahlen geben Aufschluss über den fortwährenden Bedarf an Maßnahmen zur Reduktion des Antibiotikaeinsatzes in der deutschen Landwirtschaft und dienen als wichtige Grundlage für zukünftige regulative Entscheidungen und betriebliche Anpassungen.
Lesen Sie hier den gesamten Beitrag (Siehe auch die AVA-Meldung hier)