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Neue Güllevorschriften ab 2025: Was Landwirte jetzt beachten müssen
Veröffentlicht am:
03.02.2025 21:42:21
Kategorie :
Allgemein
03.02.2025 - Ab Februar 2025 treten verschärfte Regelungen für die Ausbringung von Gülle, Gärresten und flüssigen organisch-mineralischen Düngern in Kraft. Die neuen Vorgaben erfordern eine bodennahe, streifenförmige Düngungstechnik, die bisher schon im Ackerbau Standard ist und nun auch auf Grünflächen angewendet werden muss. Landwirte mit weniger als 15 Hektar Fläche können unter bestimmten Voraussetzungen von dieser Regelung ausgenommen werden.
Die bodennahe Ausbringung sorgt dafür, dass die Gülle direkt in den Boden eingearbeitet wird, was die Geruchsbildung minimiert und den Nährstoffverlust durch Verflüchtigung reduziert. Die Technik verlangt, dass das Ausbringgerät, wie etwa ein Schleppschlauch oder Schleppschuh, höchstens 20 cm über dem Boden geführt wird. Die benetzte Fläche darf dabei einen Streifen von maximal 25 cm Breite nicht überschreiten.
Eine weitere Neuerung betrifft die Einarbeitungsfrist für Dünger mit mehr als 1,5 % Stickstoffgehalt, die nun auf eine Stunde nach der Ausbringung verkürzt wurde. Für bestimmte Düngerarten wie Kompost oder Festmist gelten weiterhin Sonderregelungen.
Die Dokumentationspflichten werden ebenfalls angepasst. Landwirte haben zukünftig zwei Wochen Zeit, um die ausgebrachte Menge an Stickstoff- und Phosphatdüngern zu erfassen. Diese Maßnahme soll die bürokratische Last für die Bauern verringern.
Auf Grünland erhöht sich zudem die geforderte Mindestwirksamkeit von Rinder- und Schweinegülle sowie flüssigen Gärresten um 10 %. Diese Anpassung soll eine effizientere Nährstoffnutzung sicherstellen und die Einhaltung des Düngebedarfs präzisieren.
Die neuen Regelungen fordern Landwirte heraus, ihre Düngungspraktiken zu überdenken und gegebenenfalls anzupassen. Es ist entscheidend, dass alle Beteiligten, einschließlich der politischen Entscheidungsträger und der landwirtschaftlichen Verbände, zusammenarbeiten, um eine praxisgerechte Umsetzung der Vorschriften zu gewährleisten und den landwirtschaftlichen Betrieben weiterhin eine erfolgreiche Wirtschaftsführung zu ermöglichen.