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Tierärztliche Seminare

Bei unseren Fortbildungen für Tierärzte/-innen vermitteln exzellente Referenten/-innen aktuelles, fundiertes Wissen, das Veterinäre zum kompetenten Partner der Landwirte/-innen macht. Mit praktischen Übungen, Bestandsbesuchen, Fallbesprechungen und Diskussionen bieten diese Seminare die Möglichkeit, praxistaugliches Wissen zu erwerben und dieses künftig gezielt bei der täglichen Arbeit zu nutzen. Unsere Fortbildungen sind in der Regel von der Bundestierärztekammer anerkannt (ATF-Anerkennung gemäß § 10 der ATF-Statuten).

 

Seminare für Tierärzte/-innen und Landwirte/-innen

Regelmäßig veranstaltet die AVA Seminare und Workshops, in denen Landwirte/-innen und Tierärzte/-innen zusammen und voneinander lernen. „Auf gleicher Augenhöhe“ werden hier Themen der Tiergesundheit und Co. intensiv besprochen, um Probleme herauszukristallisieren und zu lösen. Abseits des Tagesgeschäftes bieten wir hier ein Forum für den konstruktiven fachlichen Austausch.

Neue EU-Vorschrift zur Säuli-Haltung in der Schweiz

Veröffentlicht am: 22.05.2024 09:14:35
Kategorie : Schweine Rss feed

21.05.2024 - Schweizer Bio-Bauern sträuben sich gegen mehr Tierwohl

Dank der EU sollen Schweizer Bio-Schweine mehr Auslauf bekommen. Doch der Plan des Bundesrats stösst bei den Bauern auf Widerstand: Sie wehren sich gegen mehr Tierwohl im Stall.

In der Schweiz leben Tiere besser als in der EU? Für Bio-Schweine gilt das nicht in jeder Hinsicht. Sie müssen hierzulande mit viel weniger Platz auskommen als ihre europäischen Artgenossen. Seit die EU 2022 die Bio-Standards verschärft hat, hat ein Schwein dort mindestens 1,9 Quadratmeter zur Verfügung, ein ausgewachsenes sogar 2,3 Quadratmeter. In der Schweiz hingegen sind nur 1,65 Quadratmeter Mindestfläche vorgeschrieben.

Nun sollen auch die Schweizer Säuli mehr Raum zum Suhlen, Fressen und Schlafen bekommen. Der Bund will die Schweizer Bio-Richtlinien jenen der EU angleichen. 1,9 Quadratmeter pro Schwein sollen es künftig sein. Aufgrund eines Abkommens mit der EU ist der Bundesrat zur Anpassung verpflichtet… .

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