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Neue Bürokratie für Tierärzte: Empfehlungen sorgen für Verärgerung
Veröffentlicht am:
24.09.2024 20:11:49
Kategorie :
Allgemein
, News
24.09.2024 - In der deutschen Tiermedizin steht eine mögliche Zunahme regulatorischer Lasten bevor, die das Berufsfeld zusätzlich belasten könnten. Am 27. September wird der Bundesrat über Änderungen in der Tierarzneimittel-Hausapothekenverordnung (TÄHAV) diskutieren, die eine Anpassung an europäisches Recht vorsehen. Im gleichen Zug wird über zwei spezifische Empfehlungen abgestimmt, die in Fachkreisen bereits für Unmut sorgen.
Insbesondere die Empfehlung Nr. 7, die eine Ausweitung der Dokumentationsanforderungen bei der Verschreibung und Anwendung von Arzneimitteln fordert, steht in der Kritik. Hier soll zukünftig die Diagnose und Chargennummer der Medikamente dokumentiert werden. Der Bundesverband praktizierender Tierärzte (bpt) betrachtet diese Forderung als kontraproduktiv, da sie den eigentlichen Zielen der TÄHAV-Novelle – der Vereinfachung und Anpassung an EU-Standards – entgegensteht. Der Verband hält die Erfassung der Chargennummer für überflüssig, da diese bereits in der Praxis umgesetzt wird.
Auch die Empfehlung Nr. 10, die darauf abzielt, den mehrfachen Bezug von Arzneimitteln durch Tierhalter zu unterbinden, wird vom bpt kritisiert. Diese Regelung könnte die Zusammenarbeit zwischen Tierärzten und Tierhaltern unnötig erschweren und ist nach Ansicht des Verbandes nicht zweckdienlich. In Zeiten eines bereits bestehenden Tierärztemangels sieht der bpt die zusätzliche Bürokratie als inakzeptabel an. Die Arbeitsbelastung durch administrative Tätigkeiten ist bereits hoch und bedroht nach Meinung des Verbandes die flächendeckende tierärztliche Versorgung in Deutschland.
Der bpt appelliert daher an die politischen Entscheidungsträger, die Empfehlungen Nr. 7 und 10 zu verwerfen und stattdessen den Bürokratieabbau aktiv voranzutreiben. Die Tierärzteschaft ist tief besorgt über die Entwicklungen und fordert die Politik auf, ihren Versprechen nach weniger Bürokratie gerecht zu werden und die berufliche Praxis nicht weiter mit neuen Auflagen zu belasten.
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