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Nationales Glyphosat-Verbot ist rechtswidrig
Veröffentlicht am:
09.12.2023 16:08:49
Kategorie :
Wichtige News
09.12.2023 - Mit Beschluss vom 4. Dezember 2023 hat das Verwaltungsgericht Aachen in einem Eilverfahren die Rechtswidrigkeit des generellen Anwendungsverbots glyphosathaltiger Pflanzenschutzmittel ab dem kommenden Jahr gemäß der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung festgestellt… .
Durchsetzung eines Verbots „fernliegend“
Vor dem Hintergrund der Erneuerung der Glyphosat-Genehmigung durch die EU und der Ankündigung des BMEL bewertete es das Gericht „als fernliegend, dass das Verbot der Anwendung glyphosathaltiger Pflanzenschutzmittel ab dem 1. Januar 2024, wie bisher in der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung vorgesehen, gegenüber den Antragstellern noch durchgesetzt werden könnte“.