Suchen im Blog
Nachweis des E-Mail-Versands ist kein Anscheinsbeweis für den E-Mail-Zugang
Veröffentlicht am:
21.10.2024 10:25:47
Kategorie :
Allgemein
21.10.2024 – Wenn man ein wichtiges „Dokument“, welches per Mail geschickt wurde, im Zweifelsfall juristisch nachweisen möchte, wie z.B. bei einer Vertragskündigung , muss elektronisch in seinem Mail-Account eine Lesebestätigung einrichten. Der bloße Nachweis des Absendens ist kein Anscheinsbeweis, dass der Empfänger die Mail erhalten und vor allem auch gelesen hat. So ein Beschluss des Oberlandesgerichtes Hamm hervor (OLG Hamm, Beschluss vom 10.08.2023, Az.: 26 W 13/23)… .