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Mutloses Tierschutzpaket in A: Begutachtungsverfahren unterstreicht Notwendigkei
Veröffentlicht am:
18.03.2024 16:12:31
Kategorie :
Allgemein
, News
Mutloses Tierschutzpaket in A: Begutachtungsverfahren unterstreicht Notwendigkeit für Nachjustierungen
18.03.2024 - Am Montag, 18. März, endet die Begutachtungsfrist für das vor vier Wochen präsentierte Tierschutzpaket der Bundesregierung in Österreich. Dieses beinhaltet wichtige erste Schritte, die für ein besseres Leben für Heim- und Wildtiere sorgen werden und für die sich Tierschützer:innen lange eingesetzt haben. Doch gerade die am einfachsten umsetzbaren der angekündigten Verbesserungen, wie das verpflichtende Chippen und Registrieren aller Katzen, sind den politischen Querelen der Regierung zum Opfer gefallen.
Tierschutzorganisationen begrüßen zwar das vorgestellte Paket grundsätzlich, sehen es aber nicht als großen Wurf. Die abgegebenen Stellungnahmen zeigen außerdem, dass der vorliegende Entwurf noch Verbesserungsbedarf hat.
Hart umkämpfte Verbesserungen für den Tierschutz
Jene unselige Ausnahmebestimmung, die es Züchter:innen ermöglicht hat, trotz gesetzlichen Verbots Tiere mit Qualzuchtmerkmalen weiterhin zu züchten, wird gestrichen.
Auch die Errichtung einer wissenschaftlichen Kommission zur Vermeidung von Qualzucht ist ein Schritt in die richtige Richtung. So kann von unabhängigen Expert:innen im veterinärmedizinischen Bereich und aus den klinischen Fachgebieten bereits vor Aufnahme der Zucht geprüft werden, ob sie gesetzeskonform ist.
Die geplante Vorgabe, dass Tierärzt:innen mit dem Setzen des Mikrochips bei Hunden auch die verpflichtende Registrierung in der Heimtierdatenbank vornehmen müssen, ist eine wichtige Maßnahme, um entlaufene oder ausgesetzte Hunde zuordnen zu können und Tierheim zu entlasten. Dass künftig auch die Daten der Züchter:innen und Erstbesitzer:innen in der Heimtierdatenbank erfasst werden sollen, ermöglicht eine bessere Rückverfolgbarkeit des Tieres, was einen wichtigen Schritt im Kampf gegen Welpenhandel darstellt.
Für die Anschaffung und Haltung von Hunden ist neben einem österreichweiten Sachkundenachweis auch eine zweistündige Praxiseinheit vorgesehen.
Auch der verpflichtende Sachkundenachweis für die Haltung von Amphibien, Reptilien und Papageien (im Rahmen einer vierstündigen Schulung) ist grundsätzlich zu begrüßen.
Angriffs- und Beißtrainings im Rahmen der Schutzhundeausbildung sollen strenger geregelt werden. Aus der ursprünglichen Ankündigung, das bisher nicht ernst genommene Verbot zu einem eindeutigen Verbot zu machen, wurde also ein Kompromiss mit noch unbekannten Folgen…. .