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Ministerin Staudte beruft neuen Verwaltungsrat und Vorstand der Tierseuchenkasse

Veröffentlicht am: 09.01.2025 16:22:58
Kategorie : Allgemein

09.01.2025 -  Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte berichtet heute über die neuen Mitglieder des Verwaltungsbeirats und des Vorstands der Tierseuchenkasse für die nächsten sechs Jahre. In der konstituierenden Sitzung des Verwaltungsrates wurde (Georg Meiners) erneut zum Vorsitzenden gewählt. Der vom Verwaltungsrat gewählte Vorstand entschied sich anschließend für (Jörn Ehlers) als Vorstandsvorsitzende

Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte:

„ Die Tierseuchenkasse leistet einen großen Beitrag für Tiergesundheit und Seuchenbekämpfung in Niedersachsen, sie ist ein wichtiges Sicherheitsnetz für die Tierhalterinnen und Tierhalter. Dabei ruht ihr Erfolgskonzept auf der breiten fachlichen Ausrichtung ihrer Gremien, die die strategischen Entscheidungen definiert. Ich bin mir sicher, dass auch in dieser Wahlperiode der fachliche Austausch in den Gremien konstruktiv verläuft, um die Tiergesundheit und Seuchenbekämpfung weiter voranzubringen.“

Die Ministerin dankte auch den ausscheidenden Mitgliedern von Verwaltungsrat und Vorstand für die geleistete Arbeit, namentlich den Gremienmitgliedern Manfred Gerken, Jan Heusmann, Markus Kappmeyer, Dr. Matthias Kramer, Jochen Oestmann und Dr. Joachim Schwind Nach 22-jähriger Tätigkeit in den Gremien der Tierseuchenkasse wurde Heinz Korte verabschiedet, der zwölf Jahre auch Vorstandsvorsitzender war. Auch Heinrich Grupe verlässt nach zwölf Jahren den Vorstand.

Hintergrund:

Die Niedersächsische Tierseuchenkasse ist eine eigenständige Anstalt des öffentlichen Rechts. Zu ihren gesetzlich zugewiesenen Aufgaben zählen die Entschädigung von Tierverlusten bei Tierseuchen, die Erstattung der Kosten der Bekämpfung von Tierseuchen sowie eine Beteiligung an den Kosten von Vakzinebanken. Darüber hinaus kann die Tierseuchenkasse Forschungsvorhaben und vorbeugende Maßnahmen finanziell unterstützen.

Das oberste Gremium der Tierseuchenkasse ist der Verwaltungsrat. Er hat unter anderem das Etatrecht und die Satzungshoheit. Er beschließt die Beiträge der Tierhalterinnen und Tierhalter sowie die Leistungen, die nicht auf gesetzlichen Verpflichtungen beruhen, wie Beihilfen zu den Tiergesundheitsprogrammen. Vorrangige Aufgabe des Vorstandes ist es, die Beschlüsse des Verwaltungsrates umzusetzen.

Jeder Halter oder Halterin von landwirtschaftlichen Nutztieren in Niedersachsen muss bei der Tierseuchenkasse gemeldet werden und einen Kostenbetrag pro Tier leisten. Derzeit sind etwa 125.000 Tierhalter und Tierhalterinnen in Niedersachsen Pflichtnutzer der Tierseuchenkasse.

Weitere Informationen über die Arbeit der Tierseuchenkasse Niedersachsen gibt es hier online.

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