Suchen im Blog
Minister Özdemir: Gewinnglättung kommt
Veröffentlicht am:
17.06.2024 08:31:11
Kategorie :
Allgemein
17.06.2024 – Das angekündigte Entlastungspaket der Landwirtschaft ist zwischen den Koalitionsfraktionen nach wie vor nicht geplant. Mit dieser Methode können Sie die Konturen allmählich abschätzen.
In der Regierungsbefragung des Bundestages nannte Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir am Mittwoch (12.2.) die steuerliche Gewinnglättung für Landwirte als einen Bestandteil. Demgegenüber wird die Risikoausgleichsrücklage nicht kommen. Özdemir berichtet über den Finanzierungsvorbehalt des Bundesfinanzministers und die angespannte Haushaltslage des Bundes.
Ein Hauptaugenmerk werde auf Bürokratieabbau gelegt. „Hier gebe man jetzt Vollgas“, so der Minister. Er ließ durchblicken, dass er, wie an dem Ziel festzuhalten, eine neue Öko-Regelung für intensive Milchviehbetriebe mit Weidehaltung zu schaffen. Hierüber dürfte es ebenso noch Diskussionen innerhalb der Ampel geben, wie über eine dafür notwendige Anhebung des Budgets für Öko-Regelungen zu Lasten der Basisprämie. Keine Angaben machte Özdemir zu möglichen Änderungen im Agrarorganisationen- und Lieferkettengesetz (AgrarOlk) und den dabei unternommenen Maßnahmen zur Stärkung der Landwirtschaft in der Wertschöpfungskette.
Tierschutz nicht zum Nulltarif.
Mit Nachdruck verteidigte der Grünen-Politiker den Regierungsentwurf für eine Novelle des Tierschutzgesetzes, mit dem man eine umfassende Verbesserung des Tierschutzes auf den Weg gebracht habe. Die Bundesregierung stellte fest: „Was früher versprochen wurde, wurde aber nicht eingehalten.“ Die vorgesehenen Verschärfungen hält Özdemir für möglich, auch weil „großzügige Übergangsfristen“ vorgesehen seien. Dabei sei klar: „Tierschutz gibt es nicht zum Nulltarif.“ Der Minister bezifferte den einmaligen Erfüllungsaufwand bei der Umsetzung der Regelungen auf 900 Mio. Euro, den derzeitigen Aufwand auf 106,5 Mio. Euro.
Lesen Sie hier den gesamten Beitrag
___________________________________________________
Direkt dazu: BPT-Statement zum Tierschutzgesetz
Das von der Bundesregierung am 24. Mai 2024 verabschiedete Tierschutzgesetz wird in der Praxis nicht zu einer signifikanten Verbesserung des Tierschutzes in Deutschland führen. Denn bis auf wenige Ausnahmen sind die Vorschläge eher in die Rubrik ‚Symbolpolitik‘ einzuordnen (Online-Handel) oder bergen sogar die Gefahr, dass Tierleid nicht reduziert, sondern vergrößert wird (Schwänzekupieren). Völlig unverständlich... .