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Minister Hauk zu Tierhaltungskennzeichnungsgesetz: Fristüberschreitung folgenlos
Veröffentlicht am:
30.07.2024 09:02:35
Kategorie :
Allgemein
29.07.2024 - Eine möglichst schlanke und unbürokratische Umsetzung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes hat Baden-Württembergs Agrarminister Peter Hauk den Landwirten in seinem Bundesland versprochen.
Betroffene Tierhalter müssten sich keine Sorgen machen, wenn die gesetzten Fristen aufgrund der nicht zufriedenstellenden Gesetzgebung des Bundes nicht eingehalten werden könnten. „Die Folgen dieses Vorgehens des Bundes können und werden nicht an den Landwirten hängen bleiben“, so Hauk am Montag (22.7.) in Stuttgart. Er beklagte einmal mehr, dass der Bund an der „unbefriedigenden Ausgestaltung“ des Gesetzes festgehalten habe.
Den Ländern sei zu wenig Zeit für eine gute und einheitliche Lösung geblieben, monierte der CDU-Politiker. Da der Bund die Länder am Gesetzgebungsverfahren wieder einmal nicht beteiligt habe, sei eine Umsetzung in aller Eile erforderlich gewesen. Die Frist für die Mitteilungen der betroffenen Schweinehalter zum 1. August 2024 war laut Hauk „somit nicht in vernünftiger Weise umsetzbar“.
In Baden-Württemberg ist das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung (LGL) für die Entgegennahme der Mitteilung der Haltungseinrichtungen und die Erteilung der Kennnummer zuständig. Innerhalb des Landesamtes übernimmt das Landeskontrollteam Lebensmittelsicherheit (LKL) die fachlichen Aufgaben. Meldungen können ab sofort schriftlich an das Amt oder per Mail an TierHKG@lgl.bwl.de oder Haltungsform@lgl.bwl.de abgegeben werden.
Bekanntlich gilt die Kennzeichnungspflicht zunächst für frisches Schweinefleisch, das von in Deutschland gehaltenen, geschlachteten und verarbeiteten Tieren stammt. Die Tierhaltungskennzeichnung unterscheidet fünf Haltungsformen: Stall, Stall+Platz, Frischluftstall, Auslauf/Weide und Bio. Jeder Betrieb muss sich dabei einer Haltungsform zuordnen.