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Minischweine im allgemeinen Wohngebiet unzulässig
Veröffentlicht am:
16.09.2024 19:43:33
Kategorie :
Allgemein
16.09.2024 - Haltung der Minischweine ist keine in einem Wohngebiet zulässige Kleintierhaltung
Die Klage eines Ehepaares aus Haßloch gegen ein vom beklagten Landkreis Bad Dürkheim ausgesprochenes Verbot, im Garten ihres Wohngrundstücks in Haßloch Minischweine zu halten, ist erfolglos geblieben. Dies hat das Verwaltungsgericht Neustadt/Wstr. entschieden.
Nach Anwohnerbeschwerden forderte der Beklagte die Kläger im November 2023 auf, die beiden Schweine von ihrem Grundstück zu entfernen, da die Haltung von Schweinen in allgemeinen Wohngebieten unzulässig sei… .