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Milchlieferbeziehungen: BMEL will Vorgaben festlegen
Veröffentlicht am:
11.03.2024 18:12:00
Kategorie :
News
, Rinder
11.03.2024 - Laut dem Agrarressort soll Artikel 148 der Gemeinsamen Marktorganisation (GMO) der EU national angewendet werden.
Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) will die Milcherzeuger im Markt stärken. Ein Mittel dafür sieht das Ressort in staatlichen Vorgaben für die Gestaltung von Milchlieferbeziehungen mit den Molkereien. Das geht aus dem Vier-Punkte-Plan „Zukunftsfähige Milchviehhaltung“ hervor, den das Ressort am Montag (4.3.) vorgelegt hat. Demnach wird Deutschland künftig Artikel 148 der Brüsseler Gemeinsamen Marktorganisation (GMO) zur Gestaltung der Lieferbeziehungen anwenden. Der Artikel bietet für den Sektor Milch und Milcherzeugnisse die Möglichkeit, eine Vertragspflicht mit bestimmten Bestandteilen national festzulegen, etwa dass in einem schriftlichen Vertrag Preise und Liefermengen geregelt sein müssen. Genossenschaftliche Molkereien sind nach Ministeriumsangaben nur dann von der Vertragspflicht ausgenommen, wenn deren Satzungen oder Lieferordnungen Bestimmungen enthalten, die eine ähnliche Wirkung haben. Genossenschaften, die Anforderungen des Artikels 148 GMO in ihrer Satzung oder Lieferordnung nicht erfüllen, müssen nachsteuern. Als Voraussetzung für eine nationale Anwendung des Artikels 148 muss dem BMEL zufolge die Verordnung zur Stärkung der Organisationen und Lieferketten im Agrarbereich (AgrarOLkV) geändert werden.
Mehr Nachhaltigkeit über Marktmaßnahmen
Zudem sollen laut dem Agrarressort künftig über Marktmaßnahmen mehr Nachhaltigkeit und Klimaschutz in der Milcherzeugung gefördert werden. Den Hebel dazu sieht man in Artikel 210a GMO. Dieser Artikel enthält laut Ministerium seit der letzten EU-Agrarreform eine Ausnahmevorschrift vom Kartellverbot für übergesetzliche Nachhaltigkeitsstandards in der Lebensmittelversorgungskette. Demnach ist es möglich, Absprachen zu höheren Preisen zu treffen, wenn Nachhaltigkeitsstandards erfüllt werden, die über das gesetzlich verpflichtende Niveau hinausgehen. Wie das BMEL hierzu erläutert, haben Erzeuger damit die Möglichkeit, höhere Kosten für Umwelt- und Tierschutz entlang der Wertschöpfungskette weiterzugeben und über höhere Erzeugerpreise abzudecken. Das Bundeslandwirtschaftsministerium möchte diese Möglichkeit besser bekannt machen. Mit einer Informationsveranstaltung soll die Branche ermutigt werden, diese Möglichkeiten zu nutzen.
Öko-Regelung für Milchviehbetriebe
Der Ministeriumsplan für die Milch sieht ferner vor, Milchviehbetriebe bei der Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) stärker zu berücksichtigen. Um dies zu ändern, wird erneut eine Öko-Regelung für intensiver genutztes Grünland mit Weidetierhaltung ins Gespräch gebracht. Im Rahmen der Zweiten Säule drängt das Ministerium darauf, tiergerechte Haltungsverfahren wie Sommerweidehaltung, Haltung in Gruppen oder im Laufstall und mit Weide stärker zu fördern. Für die GAP nach 2027 bekräftigt das BMEL sein Ziel, bisherige Zahlungen in eine Honorierung für Gemeinwohlleistungen wie Klima, Umwelt-, Natur- und Tierschutz umzuwandeln. Schließlich sollen die Forschung in eine nachhaltigere Milcherzeugung intensiviert und die Züchtung robuster Nutztierrassen unterstützt werden. Die Züchtung bildet für das Ministerium ein Schlüsselelement, um künftige Herausforderungen bewältigen zu können. Gesunde Tiere bedeuteten höhere Produktivität und Erlöse bei einer geringeren Umweltbelastung.