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Milchlieferbeziehungen: BMEL hält an Artikel 148 fest
Veröffentlicht am:
14.04.2024 16:35:20
Kategorie :
Rinder
14.04.2024 - Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) bleibt dabei, die Artikel 148 und 210a der Gemeinsamen Marktorganisation (GMO) national anwenden zu wollen.
Wie die Parlamentarische Staatssekretärin im BMEL, Dr. Ophelia Nick, am Mittwoch (10.4.) erneut bekräftigte, soll damit die Marktmacht der Milcherzeuger gestärkt werden. „Die Gestaltung der Lieferbeziehungen ist ein Baustein, um die Kräfteverhältnisse in der Wertschöpfungskette zugunsten der Milcherzeuger besser auszubalancieren“, sagte Nick bei der Veranstaltung „Landwirtschaft im Dialog“ von top agrar in Berlin.
Artikel 148 sieht vor, dass Erzeuger und Molkereien einen schriftlichen Vertrag schließen müssen, der Preis und Liefermenge regelt. Bislang erfahren Milchbäuerinnen und -bauern oft erst im Nachhinein, welchen Preis sie für ihre Rohmilch erhalten. Artikel 210a enthält kartellrechtliche Vereinfachungen in der Lebensmittelkette für Nachhaltigkeitsstandards, die über das gesetzliche Mindestmaß hinausgehen. Eine entsprechende Änderung der Agrarorganisationen- und Lieferkettenverordnung ging bereits Ende März in die Ressortabstimmung.
Verbändebündnis fordert Art. 148 GMO
Rückendeckung für das Vorhaben erhält das BMEL nun von einem landwirtschaftlichen Verbändebündnis. In einem offenen Brief an Bundeskanzler Olaf Scholz fordern die Verbände, Artikel 148 anzuwenden. Unterzeichner sind unter anderem die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL), der Bundesverband Deutscher Milchviehhalter (BDM), die Freien Bauern sowie Landwirtschaft verbindet Deutschland (LsV).
„Nur eine Preisbildung von unten nach oben im Zusammenwirken mit fest vereinbarten Liefermengen kann zu fairer Teilhabe der landwirtschaftlichen Betriebe führen“, heißt es in dem Schreiben vom Mittwoch (10.4.). Bislang hätten Molkereien auf Kosten der Betriebe „Exportpolitik“ betrieben. Der Preisdruck, der entstehe, damit die Molkereien weltweit wettbewerbsfähig sein können, „kostet alle Milcherzeuger in Deutschland täglich Milchgeld“.
Zweifel an preissteigernder Wirkung
Ob durch Artikel 148 tatsächlich die Erzeugerpreise für Rohmilch steigen werden, ist allerdings unklar. Aus Ministeriumskreisen wurde bereits eingeräumt, dass voraussichtlich zwar strukturelle Verbesserungen im Markt, aber keine höheren Preisniveaus erreicht werden. Auch das Thünen-Institut widersprach in einer Studie vom vergangenen Jahr dem Vorwurf, dass die Molkereien durch ihre Marktmacht den Rohmilchpreis drücken. Denn die Molkereien stünden nicht nur selbst unter Wettbewerbsdruck, sondern könnten es sich auch gar nicht leisten, Rohmilchlieferanten zu verlieren, indem sie Auszahlungspreise zu stark sinken lassen, so die Wissenschaftler.
Gegen einen Eingriff in den Milchmarkt durch Artikel 148 sprachen sich zuletzt auch der Deutsche Bauernverband (DBV), der Deutsche Raiffeisenverband (DRV) und der Milchindustrie-Verband (MIV) aus. Die Verbände bestritten die vom BMEL erwartete Stärkung der Milcherzeuger in der Kette und warnten vor einem bürokratischem Mehraufwand.