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Milchindustrie über Umweltbundesamt verärgert
Veröffentlicht am:
16.12.2024 16:16:12
Kategorie :
Allgemein
16.12.2024 - In Sachen Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG) ist die Milchwirtschaft alles andere als gut auf das Umweltbundesamt (UBA) zu sprechen.
Wie der Milchindustrie-Verband (MIV) in seinem aktuellen „Milch-Politikreport“ berichtet, hatte die Behörde Anfang Dezember nach eineinhalb Jahren zu einer zweiten einstündigen Infoveranstaltung zu dem Gesetz eingeladen.
„Leider wurden auch in dieser Veranstaltung die bestehenden – und dem UBA bekannten – drängenden Fragen nicht geklärt“, beklagt der MIV. Nun ende das Jahr 2024, in dem eigentlich die vielen Fragen seitens der betroffenen Wirtschaftsbeteiligten hätten geklärt werden können und müssen. Nicht ohne Grund seien Verfassungsklagen gegen das Gesetz eingereicht worden, erklärte der Verband.
Laut MIV musste dem Gesetz zufolge eine Einwegkunststoffkommission eingerichtet werden, die das UBA bei verschiedenen, im Gesetz festgelegten Vorhaben beraten soll. Dafür seien 51 Verbände noch vor Veröffentlichung des Gesetzes angeschrieben und aufgefordert worden, innerhalb von drei Wochen eine Benennung vorzunehmen. Dies sei irritierend gewesen, da die Beteiligten eigentlich davon ausgegangen seien, dass das UBA die Benennung nach dem Grad der Betroffenheit mitgestalten würde.
Die Wirtschaft habe dann aber ohne Unterstützung des UBA fristgerecht die Teilnehmer benannt. Seitdem berate die Kommission das Amt, erfahre aber, dass dieses nur den Empfehlungen folge, die zu einer Einordnung eines Einwegkunststoffproduktes unter das Fondsgesetz führten. Jeweilige Gegenargumente bleiben unbeachtet.
Die Kommission soll laut MIV dafür sorgen, dass nur die Produkte unter das Gesetz fallen, die für den Außer-Haus-Verkauf vorgesehen sind. Dies sei beispielsweise beim klassischen Joghurt nicht der Fall, schon allein deswegen, weil dieser nicht für den sofortigen Verzehr bestimmt sei und deswegen auch ohne Löffel verkauft werde.
Das UBA lasse dieses Argument aber außer Acht und sehe im klassischen Joghurtbecher ein Einwegkunststoffprodukt, das unter das EWKFondsG falle, kritisiert der MIV. Bleibt es bei dieser Einordnung, müssten die Molkereien eine Abgabe für die anfallende Plastikmenge an Joghurtbechern zahlen.
Der Wirtschaft sei bewusst, dass es auch nach eventuell erfolgreichen Verfassungsklagen einen rechtlichen Rahmen für die „Erweiterte Herstellerverantwortung“ entsprechend der EU-Einwegkunststoffrichtlinie geben werde, stellte der Verband fest. Nur wünsche man sich ein Gesetz, „das ohne juristischen Beistand gelesen werden kann und das sich vor allem auch mit den tatsächlich betroffenen Produkten aus dem To-go-Bereich beschäftigt“, so der MIV, der im Zusammenhang mit dem Gesetz von einem „Albtraum“ spricht.