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Mietzinsbindung erfolgreich umgehen mit dem ,,Kellertrick“
Veröffentlicht am:
14.05.2024 18:11:49
Kategorie :
Allgemein
14.05.2024 - Die Vermietung von Wohnung und Kellerräume an den selben Mieter in verschiedenen Verträgen ist grundsätzlich zulässig und zwar unabhängig davon, ob die regionale Verkehrsanschauung Wohnung und Keller im Mietshaus als zusammengehörig betrachtet. Ein Anwalt für Mietrecht erklärt, unterschiedliche Mietzinsen und Regelungen zur Mieterhöhung ( z.B. Staffelmiete ) Kündigungsverzicht und verschiedene Kündigungsfristen können geregelt werden.
Mit einer guten Vertragsgestaltung kann der Vermieter eine die zulässige höchst Wohnungsmiete mit einem z.B. jährlich steigerndem völlig überhöhten Mietzins für einen Kellerraum ,,kombinieren“, ohne gegen geltendes Recht zu verstoßen… .