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LfL in Bayern verweist auf neue Höchstwerte bei Mykotoxinen

Veröffentlicht am: 07.08.2024 17:40:28
Kategorie : Allgemein

07.08.2024  -  Seit dem 1. Juli gelten in der Europäischen Union strengere Höchstwerte für Kontaminanten im Getreide. Darauf hat die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) jetzt hingewiesen. So liegt zum Beispiel im Fall bestimmter unverarbeiteter Getreidekörner, die vor der ersten Verarbeitungsstufe in Verkehr gebracht und als Lebensmittel genutzt werden, für das Pilzgift Deoxynivalenol (DON) die neue Obergrenze bei 1.000 Mikrogramm pro Kilogramm. Bei der Verfütterung von Getreide und Getreideerzeugnissen gilt für DON ein Grenzwert von 8.000 Mikrogramm pro Kilogramm.

Zugleich gibt die LfL in ihrer aktuell veröffentlichten 13. Auflage des Merkblattes "Ährenfusariosen in Weizen" Empfehlungen zur Minimierung des Befallsrisikos und der Mykotoxinbildung im Feld. Gewarnt wird zunächst, dass die Kombination von Maisvorfrucht mit nicht wendender Bodenbearbeitung das größte Risikopotenzial besitzt.

Empfohlen wird der Anbau einer gering anfälligen Weizensorte. Eine gezielte Behandlung mit gegen Fusarium zugelassenen Mitteln in der Regelaufwandmenge kann den DON-Gehalt im Erntegut laut Angaben der LfL um 50% bis 80% reduzieren. Entscheidend für den Wirkungsgrad sei eine infektionsnahe Fungizidapplikation im Zeitfenster von zwei vor bis maximal vier Tagen nach einem Niederschlagsereignis in der kritischen Phase ab Ende des Ährenschiebens.

Darüber hinaus sollte der Landesanstalt zufolge auf eine bedarfsgerechte Nährstoffversorgung geachtet werden. Lager sollte vermieden werden, ohne aber übermäßig einzukürzen. Homogene Bestände gewährleisteten eine möglichst einheitliche, kurze Blühdauer. Sobald die Druschfähigkeit erreicht ist, sollte laut LfL unverzüglich geerntet werden. Generell sollte bei Kornfeuchten über 15% nachgetrocknet werden. Stärker befallene Vorbeete seien möglichst getrennt zu ernten, zu lagern und zu verwerten.

Pilze werden in der Biogasanlage inaktiviert

Die Landesanstalt gibt zu bedenken, dass Weizen auch als nachwachsender Rohstoff eingesetzt werden kann, beispielsweise für die Herstellung von Bioethanol oder Biogas sowie als Biomassebrennstoff. Vorgaben bezüglich

der Mykotoxingrenzwerte existierten mit Ausnahme der Bioethanolerzeugung nicht. Da die bei der Bioethanolherstellung anfallende Schlempe in der Regel als Futtermittel in Verkehr gebracht werde und sich die Mykotoxingehalte im Herstellungsprozess gegenüber dem Ausgangsgetreide etwa verdreifachten, würden hier jedoch von den Betreibern entsprechend niedrige Toxinwerte verlangt, so die Behörde.

Der Einsatz in Biogasanlagen sei auch ein möglicher Verwertungspfad von Getreidepartien mit Fusarienbefall, führt die LfL aus. Untersuchungen belegten, dass die Fusarienpilze in einer Biogasanlage sowohl unter thermophilen als auch mesophilen Bedingungen - falls keine Kurzschlussströmung stattfinde - inaktiviert würden. Gleichfalls werde das Mykotoxin DON abgebaut.

Eine Verbrennung von Getreide, das aufgrund einer Fusariumbelastung als Nahrungs- oder Futtermittel ungeeignet ist, ist der Landesanstalt zufolge ebenfalls möglich. Allerdings gelte es hierbei sicherzustellen, dass die speziellen rechtlichen Rahmenbedingungen eingehalten würden.

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