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LBV: Restriktionszonen aufheben: Schaden auf rund 6 Mio. € geschätzt
Veröffentlicht am:
11.02.2025 16:57:31
Kategorie :
Allgemein
11.02.2025 - Schon jetzt wird der Schaden auf 6 Mio. Euro geschätzt.
Der Landesbauernverband (LBV) Brandenburg hat die zeitnahe Aufhebung der Restriktionszonen gefordert, die wegen des Ausbruchs der Maul- und Klauenseuche (MKS) in einem Betrieb in Hönow eingerichtet worden waren. Brandenburg sei offensichtlich wieder MKS-frei, erklärte LBV-Präsident Henrik Wendorff am Donnerstag (6.2.). Es sei daher unnötig, die Restriktionszonen auch nur einen Tag länger als zwingend erforderlich aufrechtzuerhalten.
Gemäß dem Tierseuchenrecht müssen Restriktionszonen für mindestens 30 Tage bestehen bleiben. Beim MKS-Fall in Hönow endet diese Frist am 11. Februar 2025. Wendorff warnte, dass „jeder unnötige zusätzliche Tag, an dem die Restriktionszonen als Begründung für die Nichtabholung der Schweine herangezogen werden kann“, zur Aufgabe von Tierhaltungen und damit zur Verringerung der regionalen Erzeugung führen werde. Denn einige größere Schlachtunternehmen verwehrten die Annahme brandenburgischer Schweine gänzlich oder nähmen sie nur sehr restriktiv an, so der Vorwurf des LBV-Präsidenten. Schon jetzt sei dadurch allein in Brandenburg ein Schaden von geschätzt 6 Mio. Euro entstanden, etwa durch zusätzliche Futterkosten, Aufwendungen für Atteste und Preisabschläge aufgrund übergroßer Schlachttiere.
Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir hatte kürzlich im Ernährungsausschuss des Bundestages mitgeteilt, dass die Sperrzone deutlich länger als vom LBV gefordert aufrechterhalten werden soll. Der ursprünglich ins Auge gefasste Termin Ende April 2025 sei offenbar nicht zu halten, erläuterte Özdemir. Die Behörden könnten noch keine Entwarnung geben. Die klinischen und labordiagnostischen Untersuchungen der Betriebe in den Sperrzonen in Brandenburg und Berlin dauerten noch an. Die Präsidentin des Friedrich-Loeffler-Institutes (FLI), Christa Kühn, berichtete, dass die Überwachungszone bis mindestens Mitte Februar gelten werde.