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Tierärztliche Seminare

Bei unseren Fortbildungen für Tierärzte/-innen vermitteln exzellente Referenten/-innen aktuelles, fundiertes Wissen, das Veterinäre zum kompetenten Partner der Landwirte/-innen macht. Mit praktischen Übungen, Bestandsbesuchen, Fallbesprechungen und Diskussionen bieten diese Seminare die Möglichkeit, praxistaugliches Wissen zu erwerben und dieses künftig gezielt bei der täglichen Arbeit zu nutzen. Unsere Fortbildungen sind in der Regel von der Bundestierärztekammer anerkannt (ATF-Anerkennung gemäß § 10 der ATF-Statuten).

 

Seminare für Tierärzte/-innen und Landwirte/-innen

Regelmäßig veranstaltet die AVA Seminare und Workshops, in denen Landwirte/-innen und Tierärzte/-innen zusammen und voneinander lernen. „Auf gleicher Augenhöhe“ werden hier Themen der Tiergesundheit und Co. intensiv besprochen, um Probleme herauszukristallisieren und zu lösen. Abseits des Tagesgeschäftes bieten wir hier ein Forum für den konstruktiven fachlichen Austausch.

Kritik: Entwurf des Bundestierschutzgesetzes zu bürokratisch

Veröffentlicht am: 11.06.2024 17:24:08
Kategorie : Allgemein

11.06.2014 - Anfang Juli steht die Novelle des Bundestierschutzgesetzes zur Abstimmung im Bundesrat. Der Entwurf sorgt bereits im Vorfeld für erhebliche Diskussionen, insbesondere unter den deutschen Schweinehaltern, die durch die neuen Anforderungen ihre Wettbewerbsfähigkeit bedroht sehen. Der Westfälisch-Lippische Landwirtschaftsverband (WLV) fordert daher dringende Nachbesserungen.

Der Gesetzentwurf beinhaltet unter anderem neue Regelungen für nicht-kurative Eingriffe. Ein Beispiel dafür ist das Kupieren der Schwänze bei Ferkeln. Künftig sollen Schweinehalter erst dann kupieren dürfen, wenn sie nachweisen können, dass mindestens 5 % ihrer Tiere geschädigt sind. Praktiker befürchten jedoch, dass dies zu mehr Tierleid führen könnte, da Verletzungen unterhalb dieser Schwelle toleriert werden müssten. Zusätzlich sind umfangreichere Dokumentationspflichten, etwa zu Falltieren, geplant.

Der WLV kritisiert die Vorschläge des Bundeslandwirtschaftsministeriums als praxisfern und überarbeitungsbedürftig. Die vorgesehenen Verschärfungen gehen seiner Ansicht nach weit über die europäischen Vorgaben hinaus und stellen unnötige nationale Sonderwege dar. Zudem würden tierhaltende Betriebe durch die neuen Regelungen mit erheblichen bürokratischen Belastungen konfrontiert, ohne dass dies einen tatsächlichen Mehrwert für den Tierschutz brächte. Der Entwurf widerspreche damit dem Ziel der Bundesregierung, die Bürokratie abzubauen und die Landwirte zu entlasten… .

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